Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Marktgemeinde Sachsenburg! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.

Talsperren-Informationen / Sicherheits-Ratgeber

Aktuelles

Talsperren-Informationen im Sicherheits-Ratgeber

  • ##Talsperre Button 02 © zsv
Um die Sicherheit künstlicher Dämme und Staumauern großer Speicherseen zu gewährleisten, gibt es eine Vielzahl an Mess- und Warneinrichtungen. Neben den betrieblichen Kontrollen erfolgt in regelmäßigen Abständen eine behördliche Überprüfung durch die Talsperrenaufsicht des Landes Kärnten und durch Experten der Staubeckenkommission des Bundesministeriums. Im neuen Sicherheits-Ratgeber informieren KELAG und VERBUND über ihre Kraftwerksanlagen in Oberkärnten.

Beide Betreiber verweisen darauf, dass es seit Bestehen ihrer Anlagen zu keinen Talsperrensicherheitsvorfällen gekommen ist. Die Sicherheit bei Talsperren wird permanent durch eine technisch ausgereifte Konstruktion sowie durch eine sorgfältige Instandhaltung, Überwachung und Kontrolle gewährleistet. Tausende Messstellen in Kärnten liefern rund um die Uhr Werte für die laufende Sicherheitskontrolle. So können die Talsperrenexperten schon bei kleinsten Abweichungen entsprechend reagieren. 

KELAG-Kraftwerksgruppe Fragant            
Information für den Störfall

In Erfüllung des Umweltinformationsgesetzes vom 27. Juli 1993 (BGBl. Nr. 495/1993 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 95/2015 vom 3. August 2015) iVm der Störfallinformationsverordnung vom 25. Mai 1994 (BGBl. Nr. 391/1994, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 191/2016 vom 15. Juli 2016)

Die KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft betreibt im Mölltal die Kraftwerksgruppe Fragant mit mehreren Talsperren (Speicherseen). Die Talsperren werden nach hohen Sicherheitsstandards laufend überwacht und instandgehalten. Ein die Bevölkerung gefährdender Störfall (schwerer Unfall) an einer der Talsperren ist äußerst unwahrscheinlich, kann aber nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Dieses Informationsschreiben gibt einen Überblick über die Talsperren der Kraftwerksanlage Fragant sowie Informationen und Verhaltensregeln für den Störfall.

1. Betreiber der Anlage:

KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft,
9020 Klagenfurt, Arnulfplatz 2,
Telefon: +43 (463) 525-0; http://www.kelag.at/  

2. Auskunftsperson:

Dipl.-Ing. Christian Tengg
Betriebsleiter der Kraftwerksgruppe Fragant,
9831 Flattach, Außerfragant 72, KW Außerfragant,
Tel.: +43 (4785) 8108-0 / +43 (4785) 8108-5231,
Fax: DW 5215, email: christian.tengg@kelag.at ,
ständig besetzt: Energieleitzentrale Klagenfurt,
Tel.: +43 (463) 525-8210

3. Beschreibung der Anlage:

Die Kraftwerksgruppe Fragant besteht aus 9 großen Speicherseen bzw. Ausgleichsbecken, mehreren Krafthäusern und einem weit verzweigten Beileitungssystem in der Goldberggruppe sowie in der Kreuzeckgruppe. Die Stand-orte der großen Sperrenbauwerke (Dämme) sowie deren wesentlichen Eckdaten sind wie folgt:

Zur schadlosen Ableitung des Wassers bei außergewöhnlichen Betriebsfällen sind sämtliche der genannten Sperrenbauwerke mit einer Hochwasserentlastung sowie einem Grundablass ausgestattet.

4. Maßnahmen zur Gewährleistung eines störungsfreien Kraftwerksbetriebes:
  • Die Oberste Wasserrechtsbehörde hat die konsensgerechte Herstellung überprüft und den Betrieb bewilligt. Seit Bestehen der Anlage sind keine Störungen aufgetreten, bei denen Bewohner des Mölltales und seiner Seitentäler sowie des Drautales gefährdet gewesen wären.
  • Die Kraftwerksanlage wird mit Unterstützung der Zentrale von einem Betriebsleiter mit qualifizierten Mitarbeitern geführt.
  • Die Sperrenbauwerke werden permanent durch automatisierte Messeinrichtungen überwacht, Bereitschaftsdienste stehen rund um die Uhr zur Verfügung.
  • Das Talsperrenaufsichtspersonal führt regelmäßige Kontrollen und Messungen vor Ort durch.
  • Alle 5 Jahre finden Begehungen durch Experten des Unterausschusses der Staubeckenkommission statt, die die Sperrenbauwerke detailliert überprüfen und nach dem Stand der Technik beurteilen.
  • Es werden laufend Instandhaltungsmaßnahmen und Anpassungen an den Stand der Technik durchgeführt.
5. Informationen für den Störfall:

Die Kraftwerksgruppe Fragant wurde den Vorschriften entsprechend errichtet und wird hohen Sicherheitsstandards entsprechend laufend überwacht, instandgehalten und an den aktuellen Stand der Technik angepasst.
Auch wenn daher ein die Bevölkerung gefährdender Störfall (schwerer Unfall) an den Sperrenbauwerken als äußerst unwahrscheinlich einzustufen ist, kann dies nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden.
Eine Zunahme der Wasserführung der Bäche (Flüsse) bis hin zu Überflutungen in den jeweiligen Seitentälern der Möll (Speicher Zirmsee: Kleines Fleißtal, Speicher Großsee: Zirknitztal, Speicher Hochwurten/ Feldsee/ Wurtenalm/ Oscheniksee/ Haselstein/ Innerfragant: Fraganttal, Speicher Wölla: Wöllatal), des Mölltals sowie des Drautals (von Lurnfeld fluss-abwärts) könnte die Folge sein.

6. Verhaltensmaßnahmen bei einem Störfall:

Bei Störfällen mit geringen Auswirkungen für die Bevölkerung werden die betroffenen Gemeinden sowie die örtlichen Polizeiinspektionen verständigt. Bei Überflutungsgefahr erfolgt die Warnung der betroffenen Bevölkerung mit den Alarmeinrichtungen des allgemeinen Zivilschutzes (Sirenensignale).
Wenn das Zivilschutzsignal Warnung (3 Minuten Sirenen-Dauerton) ertönt, sollten Sie unverzüglich das Radiogerät/TV-Gerät (ORF) einschalten. Entsprechende Verhaltensmaßnahmen für die betroffene Bevölkerung werden sodann durch den ORF in Zusammenarbeit mit der Landesalarm- und Warnzentrale verlautbart.
                 
Die KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft versichert, dass sie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit ihre Anlagen laufend kontrolliert, überwacht und instand hält.

 

VERBUND-Kraftwerke im Mölltal            
Information für den Störfall

In Erfüllung der Störfallinformationsverordnung BGBl. Nr. 391/1994 i.d.F. BGBl. II Nr. 191/2016

1. Betreiber der Anlagen:

VERBUND HYDRO Power GmbH 
Europaplatz 2, 1150 Wien
Telefon: +43 (0)50 313-0; http://www.verbund.com/
Firmenbuchnummer: 84438z
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
UID-Nr.: ATU14703800; DVR-Nr.:0032522
Unternehmenssitz Wien, Österreich

2. Auskunftspersonen:

Dipl.-Ing. Dr. Josef Mayrhuber, Werksgruppenleiter
9815 Kolbnitz, Rottau 12
Telefon: +43 (0)50 313-39230
Zentralwarte Malta
Telefon: +43 (0)50 313-39207
für Kölnbreinsperre, Damm Galgenbichl, Damm Gößkar, Sperre Radlsee, Großer Mühldorfer See, Kleiner Mühldorfer See, Hochalmsee, Speicher Roßwiese, Speicher Gondelwiese
 
Ing. Helmut Biberger, Werksgruppenleiter
5710 Kaprun, Kesselfallstrasse 1
Telefon: +43 (0)50 313-23010
für Speicher Margaritze

3. Beschreibung der Anlage
  • Name des Speichers:
    Kölnbreinspeicher, Galgenbichlspeicher, Gößkarspeicher, Radlsee, Großer Mühldorfer See, Kleiner Mühldorfer See, Hochalmsee, Speicher Roßwiese, Speicher Gondelwiese, Speicher Margaritze
  • Name der Talsperre:
    Kölnbreinsperre, Damm Galgenbichl, Damm Gößkar, Sperre Radlsee, Großer Mühldorfer See, Kleiner Mühldorfer See, Hochalmsee, Speicher Roßwiese, Speicher Gondelwiese, Sperre Möll, Sperre Margaritze
  • Speicherinhalt:
    200 Mio m³ (Kölnbreinspeicher), 4,4 Mio m³ (Galgenbichlspeicher), 1,8 Mio m³ (Gößkarspeicher), 2,5 Mio m³ (Radlsee), 7,8 Mio m³ (Großer Mühldorfer See), 2,8 Mio m³ (Kleiner Mühldorfer See), 4,1 Mio m³ (Hochalmsee), 0,2 Mio m³ (Speicher Roßwiese), 0,04 Mio m³ (Speicher Gondelwiese), 3,8 Mio m³ (Speicher Margaritze)

Die Sperrenbauwerke Kölnbrein (200 m Höhe), Galgenbichl (15 m Seitensperre, 50 m Schüttdamm), Gößkar (55 m Höhe), Radlsee (16,2 m Höhe), Großer Mühldorfer See (46,5 m Höhe), Kleiner Mühldorfer See (41 m Höhe), Hochalmsee (24,5 m Höhe), Speicher Roßwiese (19,5 m Höhe), Speicher Gondelwiese (17 m Höhe), Sperre Möll (93 m Höhe) und Sperre Margaritze (39 m Höhe) dienen der Wasserfassung zum Zwecke der Erzeugung elektrischer Energie.
Die Sperren sind zur schadlosen Wasserabfuhr bei außergewöhnlichen Betriebsfällen mit einer Hochwasserentlastung als freier Überlauf und einem Grundablass ausge-stattet.
Die Überwachung der Anlagen erfolgt im Wege der Fernübertragung sowie durch Sichtkontrollen und Kontrollgänge. Es kommt dabei ausschließlich geschultes Fachpersonal der Werksgruppen Malta/Reißeck  und Kaprun/Salzach zum Einsatz.

4. Störfall-Information:

Die Talsperren und Speicher der Kraftwerksgruppe Malta/Reißeck und der Speicher Margaritze wurden von der Obersten Wasserrechtsbehörde auf die konsensgemäße Ausführung überprüft und werden von VERBUND Hydro Power GmbH bewilligungsgemäß betrieben. Die Kraftwerksanlagen werden von Experten der Obersten Wasserrechtsbehörde in periodischen Zeitabständen auf Zustand und Sicherheit überprüft.
Die Kraftwerksanlagen werden von erfahrenen Werksgruppenleitern mit qualifiziertem Personal betreut und gewartet. Die technische Konzeption der Talsperren, die kontinuierliche Wartung und Inspektion aller Anlagen sowie periodische Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörde lassen nach menschlichem Ermessen einen sicheren Betrieb erwarten.
Sollte trotz umfassender Maßnahmen ein außergewöhnlicher Betriebszustand mit Gefahr für die Umwelt eintreten (schwerer Unfall), werden die Landesalarm- und Warnzentrale, der Bezirkshauptmann, die Bürgermeister, die Polizeiinspektionen und die Feuerwehren verständigt.

Die Alarmierung der Bevölkerung der betroffenen Gemeinden erfolgt durch Sirenen in der allgemein gültigen Signalfolge und mittels Rundfunkdurchsagen.


5. Bedeutung von Sirenensignalen

 

Talsperrenaufsicht des Landes Kärnten

Die Aufsicht über die Talsperren wird im Land Kärnten von der Abteilung 8, Wasserwirtschaft wahrgenommen und erstreckt sich auf folgende vier Bereiche:

  • Talsperren im Zuständigkeitsbereich der Talsperrenkommission sowie große Anlagen mit Dauerstau (>15m Dammhöhe) 
  • Flusskraftwerke (insbesondere jene an der Drau) 
  • Kleine Anlagen mit Dauerstau < 15m vorwiegend Beschneiungsspeicher) 
  • Hochwasserrückhaltebecken
Talsperren im Zuständigkeitsbereich der Talsperrenkommission („Große Sperren")

Umfang:
Derzeit sind 22 Anlagen zur Energieerzeugung im Rahmen der Talsperrenüberwachung vorwiegend im Oberkärntner Raum zu begutachten. Zusätzlich bestehen derzeit 14 große Speicher für Beschneizwecke, welche keiner regelmäßigen Überprüfung durch den Unterausschuss der Staubeckenkommission unterzogen werden und von der Talsperrenaufsicht des Landes im 3 Jahresintervall begutachtet werden.

Tätigkeiten:
Laufende Überwachung durch die Talsperrenaufsicht des Landes:

  • Jährliche Begehungen (in Entsprechung des ursprünglichen Talsperrenaufsichtserlasses) 
  • in Einzelfällen spezielle Überprüfungen (z.B. Grundablass im Winter) 
  • Überprüfung des jährlichen Berichtes des Betreibers (Talsperrenaufsicht des Landes und BMLFUW) 
  • 5-jährliche Überprüfung durch die Staubeckenkommission und die Talsperrenaufsicht des Landes (entspricht der Überwachung nach § 131)
  • 3-jährliche Überprüfung der großen Beschneispeicher durch die Talsperrenaufsicht des Landes, derzeit keine Überprüfung durch den Unterausschuss der Staubeckenkommission
Kleine Speicheranlagen mit Dauerstau

Umfang:
Derzeit existieren 37 Anlagen. Davon werden 14 große Anlagen (bei den großen Sperren berücksichtigt) und 23 kleine Anlagen im 3-Jahresintervall begutachtet.

Tätigkeiten:
Es bestehen Betriebsordnungen zur Überwachung der Stauanlagen. Diese umfassen auf Betreiberseite:

  • Installierung eines befugten Stauanlagenverantwortlichen samt Stellvertreter
  • Laufende Messung durch das Betriebspersonal 
  • Erstellung von Jahresberichten durch den Stauanlagenverantwortlichen 
  • 5-jährliche Überprüfung mit Vorlage eines Sicherheitsberichtes an die Behörde

Aus diesem Überwachungsprogramm ergibt sich für die Gewässerzustandsaufsicht des Landes folgender Tätigkeitsumfang:

  • Stichprobenartige Überprüfung der Stauanlagen (jede Anlage sollte mindestens alle 3 Jahre einmal begangen werden) und Protokollerstellung
  • Überprüfung der Berichte anlässlich der 5-jährlichen Überprüfung
Zuständigkeiten-Gesamtkoordination:

DI (FH) Stefan Preitner; Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 - Abteilung Umwelt, Wasser und Naturschutz; Unterabteilung Wasserwirtschaft - Sachverständigendienst
Flatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: +43(0)50536 18308; fax +43(0)50536 18300; http://www.wasser.ktn.gv.at/

Links:

VERBUND-Kraftwerke (Sicherheit)  
VERBUND-Pumpspeicherkraftwerke (Reißeck ll)  
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Stauanlagen) 


Sicherheits-Ratgeber mit Talsperren-Informationen (Download)  

Kontakt:
Kärntner Zivilschutzverband
9020 Klagenfurt, Rosenegger Straße 20, Haus der Sicherheit
Tel. 050-536-57080, FAX 050-536-57081
E-Mail: zivilschutzverband@ktn.gv.at

 

 

« zurück