Marktgemeinde Kaltenleutgeben

2391 Kaltenleutgeben

Hauptstraße 78

02238 71213

Aktuelles

Waldbrandrisiko

  • Achtung Waldbrand © Niederösterreichischer Zivilschutzverband
Die vorherrschende Hitze und Trockenheit erhöhen das Risiko für Waldbrände!
Die Waldbrandverordnungen der NÖ Bezirksverwaltungsbehörden sind in Kraft.
Die Verordnung des Bezirks Mödling finden Sie auch im downloadbereich unter Achtung Waldbrandgefahr

Im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe)  

- jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer

- das Rauchen sowie

- das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden     Gegenständen wie z.B.  Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen  und Glasscherben (Brennglaswirkung) und

- die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

verboten.   

Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis 31.10.2023 in Kraft.

Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 87/2005, mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.

SELBSTSCHUTZ und EIGENVERANTWORTUNG

sind auch in diesem Bereich gefragt!

 

Passen wir gemeinsam

auf uns und unsere Wälder auf!

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