Marktgemeinde Kaltenleutgeben

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Aktuelles

Ende der Quarantäne-Regeln ab 1. August 2022

  • Hurra Smiley © *
auch als pdf im Download-Bereich unter „1.August 2022 Ende der Quarantäne“ zu finden

Wer keine Symptome hat, kann sich ab 1. August fast frei bewegen, auch wenn ein Test positiv ist. Einige Einschränkungen gelten trotzdem

 

Ab wann und wie lange gelten die Einschränkungen?

Ab einem positiven Antigen-Test (Nasenabstrich, auch zu Hause). Wenn ein nachfolgender PCR-Test ne­gativ ist, gibt es keine Einschränkungen mehr. Freitesten ist nach 5 Tagen möglich.

 

Was gilt?

 

FFP2-Maske:

muss getragen werden.

Ausnahme: im Freien bei 2 Meter Abstand zu anderen Menschen

 

Arbeit:   

Arbeiten ist möglich, wenn

 - FFP2-Maske getragen wird

 - nur Infizierte zusammentreffen

Ausnahmen gibt es für Risikogruppen (arbeiten nur bei geeigneten Schutzvorrichtungen) und vulnerable Settings wie Krankenhäuser u. ä. (FFP2-Maske ist Pflicht)

 

Freizeit:

Besuch von Freizeiteinrichtungen mit FFP2-Maske ist erlaubt. Konsumation ist verboten!

Also: Plaudern ja, Essen und Trinken nein

 

Betretungsverbot:

für Krankenhäuser, Pflegeheime, Horte, Kindergärten, Volksschulen u.ä. (Ausnahme nur für Mitarbeiter*innen)

 

 

Weitere Regelungen:

 - die telefonische Krankmeldung ist wieder möglich

 - die Riskikogruppen-Verordnung gilt wieder (Dienstfreistellung von Risikogruppen)

 

 

Gemeinsam

sicher!

 

 

Dieses Infoblatt dient zur Information der Bevölkerung und wird regelmäßig aktualisiert.

Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich.

 

Quellen: Sozialministerium, WKO Stand: 28.07.2022

www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Maßnahmen.html

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