Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien

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Aktuelles

Eine gute Lebensqualität benötigt auch mehr Sicherheit!

  • Ausästung 01 © Franz Ornik
Prävention: Ausästung von Bäumen und Hecken entlang von Liegenschaften

An alle Liegenschaftseigentümer- innen an Verkehrsflächen!

 

Es gibt eine Straßenverkehrsordnung aus dem Jahre 1960 die besagt, in dieser sind die Grundeigentümer/Liegenschaftseigentümer aufzufordern, im Frühjahr oder im Herbst, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit von Personen und Verkehr, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf, oder auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, oder auf welche die Benutzbarkeit der Straße einschließlich der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr dienenden Anlagen beeinträchtigen oder Fahrzeuge von öffentlichen Einrichtungen beschädigen könnten, auszuästen oder zu entfernen.  

Alternativ:    Andernfalls, könnte sich nach einmaliger Aufforderung und in weiterer Instanz, die BH mit dieser Angelegenheit befassen, wenn noch immer keine eigeninaktive getroffen wird?  

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