Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien

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Aktuelles

Tipps für die kalte Jahreszeit

  • 01 Schneefahrbahn © Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien
Arktische Temperaturen, Schneeverwehungen, Starkschneefälle sorgen immer wieder für Chaos und Beschwerden in Gerasdorf. Damit die Auswirkungen bei einer Schneekatastrophe zu keiner Bedrohung für die Menschen werden, sollte jeder über das allgemeine Verhalten Bescheid wissen.

•·        Bei oder nach starken Schneefällen sollten unnötige Fahrten vermieden werden.

•·        Die Schneeräumung wird vom Straßenerhaltungsdienst je nach Gefährdung und Dringlichkeit in allen fünf Ortsteilen durchgeführt und daher können andere Straßen für längere Zeit unbefahrbar bleiben.

•·        Wo notwendig und möglich, könnte in Katastrophenfall auch die Nachbarschaftshilfe eine kurzfristige Lösung sein, um Schneemassen zu beseitigen.

•·        Dächer, insbesondere Flachdächer sollten unbedingt auf die Belastbarkeit überprüft und gegebenenfalls freigeschaufelt werden.

•·        Bei Gefahren für Menschen, Feuerwehr rufen 122

•·        Gehsteige absichern bei Dachlawinengefahr, um Kinder und Menschen die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, nicht zu gefährden!

•·        Wetterberichte wahrnehmen und das Verhalten danach abstimmen

•·        Behördliche Tipps und Warnungen beachten.

•·        Planen Sie Verspätungen im öffentlichen Verkehr ein, weil bei Schneechaos auch das Personal eine Zeit braucht um Lösungen und alternativen zu finden.

•·        Denken Sie daran, dass auch Verkehrschaos eine mögliche Ursache für Verspätungen sein könnte?

Grundregeln fürs Schneeräumen

•·        Geräumt werden müssen Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen, die dem öffentlichen Verkehr dienen. Der Gehsteig ist entlang der Liegenschaft zu säubern und wenn nötig auch zu streuen. Gibt es keinen Gehsteig, muss der Straßenrand in einer Breite von 1 Meter von Eis und Schnee gereinigt werden. Die Gehwege müssen zwischen 6 Uhr und 22 Uhr geräumt sein. Schneewechten oder Eisbildungen müssen von den Dächern entfernt werden. Das Aufstellen von Warnhinweisen oder an die Hauswand gelehnten Latten ist nur eine Sofortmaßnahme.

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