Verhalten im Brandfall: Erste Löschhilfe

Brand/ Feuer/ Explosion/ Dämpfe

Bei vielen Bränden kann durch eine richtige erste Löschhilfe die rasche Brandausbreitung bis zum eintreffen der Feuerwehr eingedämmt werden. Um richtig handeln zu können sind Grundkenntnisse über Feuerlöschgerät notwendig.

Die Erste Löschhilfe kann mit folgenden Kleinlöschgeräten durchgeführt werden:

Feuerlöschdecke:
Hergestellt aus flammhemmend imprägnierter Wolle oder aus Glasfasergewebe, ältere Ausführungen noch aus Asbestgewebe.

Feuerlöscheimer:
Seit Jahrhunderten verwendetes Löschgerät, früher aus Leder, heute als "Falteimer" aus Segeltuch oder verzinkter Stahleimer.

Einstellspritze:
mit Handpumpe; in Verbindung mit dem verstellbaren Fußgestell kann aus jedem Haushaltskübel Löschwasser gepumpt werden.

Kübelspritze:
Hergestellt aus verzinktem Stahlblech für 10 oder 15 Liter Wasser, aufklappbarer Deckel, Kastenverschluss, Traggriff, Schlauch mit Schlauchhalterung. Die Kübelspritze dient hauptsächlich zur Bekämpfung von Entstehungsbränden, außerdem zu Nachlöscharbeiten in Räumen (fast kein Wasserschaden).

Waldbrand - Feuerpatsche:
dient zur Brandbekämpfung von Bodenbränden auf Wiesen, Böschungen und im Wald. 10 Stahlbandstreifen sind fächerförmig angeordnet. Die Arbeitsbreite beträgt 50 cm. Mit Hilfe der Feuerpatsche kann das Bodenfeuer ausgeschlagen werden.

Tragbare Feuerlöscher:
Tragbare Feuerlöscher sind die bekanntesten Kleinlöschgeräte. Nach Art des Löschmittels unterscheidet man verschiedene Typen.

  • Wasserlöscher (Brandklasse A) : Als Löschmittel wird Wasser verwendet. Fallweise ist dem Wasser ein Frostschutz oder Netzmittel zugesetzt. Als Treibmittel wird Kohlensäure verwendet. Er bewirkt die Kühlung des brennbaren Stoffes und ist geeignet für die Bekämpfung von festen, unter Glut- und Flammenbildung brennenden Stoffen, wie Holz, Papier, Stroh u. dgl. (ausgenommen Metall). Zulässige Füllmengen nach ÖNORM EN 3: 2, 3, 6 und 9 Liter.

  • Schaumlöscher (Brandklasse A, B) : Sie dienen hauptsächlich zur Bekämpfung von Bränden flüssiger Stoffe, wie Benzin, Petroleum, Öle, Fette, Lacke und fester Stoffe (flamm- und glutbildend). Füllung: wässrige Schaummittellösung. Zulässige Füllmengen nach ÖNORM EN 3: 2, 3, 6 und 9 Liter.


  • Pulverlöscher: Bei den Pulverlöschern unterscheidet man nach Art des Löschpulvers Löscher mit Glutbrandpulver oder Flammbrandpulver. Als Treibmittel wird meist Kohlendioxid verwendet. Zulässige Füllmengen nach ÖNORM EN 3: 1, 2, 3, 4, 6, 9 und 12 Kilogramm.

  • - Glutbrandpulverlöscher (Brandklasse A, B, C) : Glutbrandpulver ist grundsätzlich zum Löschen von Glut- und Flammbränden geeignet. Es ist bei Glutbränden allerdings immer das Nachlöschen mit Wasser erforderlich.
    - Flammbrandpulverlöscher (Brandklasse B, C) : Flammbrandpulver kann nur zur Bekämpfung von Bränden in der Flammbrandphase verwendet werden. Verbleibende Glutbrände sind mit Wasser nachzulöschen.

  • Kohlendioxidlöscher (Brandklasse B, C) : Kohlendioxidlöscher (CO2-Löscher) eignen sich besonders zur Bekämpfung von Bränden an elektrischen Anlagen (z.B. Verteiler, Relaisstationen, Schaltwarten, etc), PC-Anlagen, Großküchen und hochwertigen Maschinen. Auch gegen Flüssigkeits- und Gasbrände können diese Geräte eingesetzt werden. Schäden durch Löschmittelrückstände sind ausgeschlossen, da Kohlensäure rückstandslos verdunstet. Zulässige Füllmengen nach ÖNORM EN 3: 2 und 5 Kilogramm.


  • Die Verwendung von Halonlöschern ist aus Umweltschutzgründen nicht mehr zulässig.

    Weitere Artikel zu diesem Thema:


    « zurück

    « zurück zur Suchmaske