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Sommerreifen bitte warten

  • Aiuto im Winter ©
Am Beispiel Massenkarambolage auf A1 zeigt sich: Schnee und Eis sind auch im März - nicht nur in hohen Lagen - keine Seltenheit.

Auf Grund des frühen Osterfestes gilt die altbewährte Regel: ""Von O bis O - Oktober bis Ostern - sollten Lenker mit Winterreifen unterwegs sein." nicht.
Ein verfrühter Reifenwechsel kann schwerwiegende Folgen haben, denn seit 5. Jänner gilt in ganz Österreich die "Situative Winterausrüstungspflicht". Diese besagt nämlich, dass von 1. November bis zum 15. April in ganz Österreich bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis Winterreifen an allen Rädern eines Kraftfahrzeuges angebracht sein müssen.

Als Alternative zur Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Der ÖAMTC-Experte empfiehlt allerdings, Sommerreifen mit Schneeketten nur im Notfall zu verwenden.

Die Einschätzung der Fahrbahnverhältnisse obliegt dem Kraftfahrer aufgrund seiner persönlichen Erfahrung. "Wir raten aber allen Autofahrern, besonders vor längeren Fahrten, wie zum Beispiel in den Osterurlaub, regelmäßig die Wetterberichte zu verfolgen. So kann man die Wetterentwicklung besser abschätzen", sagt der ÖAMTC-Experte.

Einen exakten, immer gleichen Zeitpunkt zum Umstecken, gibt es jedoch nicht. "Meist ist es der Blick aufs Thermometer, der zeigt, dass der richtige Moment für Sommerreifen gekommen ist", meint der ÖAMTC-Reifenexperte. Der rechtzeitige Umstieg auf Sommerreifen ist für die sichere Straßenlage des Autos von enormer Wichtigkeit. "Die Gummimischung bei Winterreifen ist für Fahrbahntemperaturen von unter zehn Grad Celsius ausgelegt. Bei höheren Temperaturen wird die Lauffläche zu weich. Die Folgen sind ein längerer Bremsweg und ein schlechteres Fahrverhalten des Autos", so Eppel.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kauft daher neue Sommerreifen bereits jetzt oder lässt sich diese beim Händler reservieren.

Nochmals zur Erinnerung:

Die "Situative Winterausrüstungspflicht"gilt vom 1. November bis zum 15. April!

Quelle: ÖAMTC

Eine Information des NÖ Zivilschutzverband - Bezirksleitung Baden vom 26.März 2008 / EO

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