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Winterreifenpflicht für LKW ab 15. November

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Alle Jahre wieder passiert das, was für Meteorologen völlig normal, für die Kraftfahrer aber oft "total überraschend" ist:

Der Winter beginnt mit Schneefällen, einmal ein bisschen früher, einmal eher später. Vor allem hängen gebliebene Lkw verursachen beim ersten Schneefall immer wieder kilometerlange Staus und Unfälle. Erstmals gilt in Österreich für alle Lastwagen und Sattelfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie für Autobusse und Gelenkfahrzeuge eine Winterreifen- und Schneeketten-Mitnahmepflicht. Die Brummifahrer müssen insgesamt vier Monate, vom 15. November bis zum 15. März, mit der Winterausrüstung unterwegs sein. Auf mindestens einer Antriebsachse des Lkw müssen Winterreifen mit einer entsprechenden M+S-Kennzeichnung verwendet werden. Unabhängig davon, ob Schnee auf der Fahrbahn liegt oder nicht. Dem ÖAMTC wurde von der Exekutive mitgeteilt, dass speziell in den ersten Wochen nach In-Kraft-Treten der Winterreifen- und Schneeketten-Mitnahmepflicht verstärkt Kontrollen durchgeführt werden. Quelle und weitere Infos: http://www.oeamtc.at Eine Information des NÖ Zivilschutzverbandes - Bezirksleitung Baden - 2006-11-15

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