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Schleudersitz statt Lebensretter: Veraltete Kindersitze sind gefährlich

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Second-hand-Sitze als Todesfalle – Hohe Strafen für illegalen Verkauf – Experte Peter Jahn in der aktuellen Presseaussendung von autokindersitz.at: "Nicht bei Sicherheit sparen!" Seit 1.1.2001 besteht in Österreich ein Feilbietungsverbot für Autokindersitze, die nicht mindestens die Sicherheitsnorm ECE 44 in der Version 03 (ECE 44/03) erfüllen. Soweit die gesetzliche Regelung. Die Praxis sieht aber anders aus: In Fundgruben, auf Flohmärkten und vor allem auf Online-Marktplätzen und via Eltern-Websites wechseln Jahr für Jahr Tausende – zum Teil veraltete – Kindersitze günstig den Besitzer. Ohne Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der erworbenen Produkte. Oft auch ohne Bedienungsanleitung – Fehlmontage vorprogrammiert. Dafür mit umso mehr technischen Mängeln. Fehlende Sicherheit – fatale Folgen Mangelnde Ästhetik sticht dem Betrachter meist sofort ins Auge: Ein schmutziger Stoffbezug ist leicht erkennbar und auch schnell gewaschen. Die wahren Gefahren lauern woanders – und sind in manchen Fällen nicht einmal für Experten auf den ersten Blick erkennbar: zum Beispiel abgebrochene oder zerdrückte Polystyrol-Einlagen unter dem Stoffbezug, deren Mangel sich bei einem Crash schmerzhaft bemerkbar macht. Das Spektrum an gefährlichen Mängeln reicht von verloren gegangenen Zubehörteilen, verdrehten, falsch eingefädelten oder verschlissenen Gurten über rostige Gurtschlösser bis hin zu Rissen in Sitzschalen. Das Hauptproblem alter Kindersitze: Sie entsprechen nicht dem heutigen Stand der Technik. Optimierungen der letzten Jahre wie etwa Seitenaufprallschutz, Energieabsorber im Schulterbereich oder spezielle Spannvorrichtungen für den Fahrzeuggurt sind bei alten Kindersitzen einfach nicht vorhanden. Peter Jahn, Berater des österreichischen Verkehrsministeriums in Sachen Kindersitz im Auto: „Lieber Second-hand-Jeans als ein betagter Schutzartikel. Sparen bei der Sicherheit kann teuer kommen – mitunter sogar das Leben kosten.“ Eltern sollten daher auf verlockende Kindersitz-Schnäppchen verzichten – das Leben ihrer Kinder muss es ihnen wert sein. Einsatz von Second-hand-Sitzen – die Checkliste für Eltern Wenn ein gebrauchter Sitz zum Einsatz kommt, muss folgendes beachtet werden: * ECE-Norm R44/03 oder R44/04: Achten Sie auf das ECE-Prüfzeichen – es muss auf jedem Kindersitz angebracht sein. Die Prüfnummer muss mit 03 oder 04 beginnen. Mit 02 oder gar 01 beginnende Nummern bezeichnen veraltete Sitzmodelle. * Gut gebaut und gut beraten: Übernehmen Sie nur Markenprodukte mit verlässlicher Ersatzteilversorgung und Kundenberatung durch den Hersteller. * Maximal vier Jahre: Kindersitze für Babys und Kleinkinder sollten bei Übergabe nicht älter als vier Jahre sein. * Komplettpaket: Bedienungsanleitung, einwandfreie Funktion aller beweglichen Teile und vollständiges Zubehör sind das A & O. Ist der Sitz nicht komplett oder scheinen Teile nicht zu funktionieren, lieber Hände weg! * Vorgeschichte: Von enormem Vorteil ist ein Sitz, über dessen Vorgeschichte man Bescheid weiß und dessen Vorbesitzer man persönlich kennt. * Perfekte Passform: Auch der gebrauchte Sitz muss zu Kind und Auto passen – genauso wie ein neuer. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite http://www.autokindersitz.at Eine Information des NÖ Zivilschutzverband- Bezirksleitung Baden - 2006-Nov.

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