http://www.siz.cc/tools/image.php?image=WappenFinkenstein.jpg&width=&height=Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.

Aktuelles

Brauchtumsfeuer sind genehmigungspflichtig !

  • Brauchtumsfeuer ©
Traditionell wurden am Karsamstag in ganz Kärnten wieder zahlreiche Osterfeuer entfacht. Vielfach ist noch nicht bekannt, dass beim Bürgermeister rechtzeitig um eine Ausnahmebewilligung anzusuchen ist. Nach den Bestimmungen des Verbrennungsverbots-Gesetzes, BGBl. Nr. 405/1993, ist das punktuelle Verbrennen von biogenen Materialien wie Strauchschnitt, Ernterückständen, Laub und Gras im Freien grundsätzlich ganzjährig verboten.

Vom Verbot ausgenommen sind Lagerfeuer, Grillfeuer und Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen (Ostern, Georgi, Sonnwendfeier, 10. Oktober). Weiters dürfen lt. einer Verordnung der Gemeinde
schädlingsbefallene Materialien bis zu max. 1 m³ (1 Scheibtruhe) an Montagen in der Zeit von 10.00 - 16.00 Uhr im Hausgarten verbrannt werden.

Wenn die Absicht besteht, ein Brauchtumsfeuer oder schädlingsbefallene biogene Materialien zu verbrennen, ist das Umweltschutzreferat der Gemeinde davon im vorhinein zu verständigen, damit ein Ortsaugenschein durchgeführt werden kann.

Aufgrund der vorherrschenden extremen Trockenheit sind besondere Sicherheitsvorkeh
rungen zu treffen.

Bei jedem "Haufen" sollte ausreichend Löschwasser bereit stehen. (Kübel, Gartenschlauch oder evtl. Hydrant)

Als Anzündhilfe darf keinesfalls Treibstoff wie Benzin oder Diesel verwendet werden. Durch das Luft-Brennstoff-Gemisch kann es bereits zu einer Explosion kommen.

Personen die sich um ein Brauchtumsfeuer versammeln, sollten darauf achten, nur Bekleidung aus Naturfasern zu tragen und einen ausreichend großen Sicherheitsabstand zum Feuer einhalten.

Für Brauchtumsfeuer im verbauten Gebiet wird bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung mittels Bescheid erteilt.
Kosten: € 16,60

Brauchtumsfeuer außerhalb des Ortsbereiches sind der Gemeinde, der örtlichen Feuerwehr und dem zuständigen Gendarmerieposten mindestens eine Woche im vorhinein zu melden.

http://www.siz.cc/file/service//BAUMSCHNITT.pdf

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