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Schutzimpfung gegen Zeckenkrankheit (FSME)

  • Zecken! © ernst.ohnheiser@aon.at
Die Zeckenkrankheit, Frühsommer-Meningoenzephalitis, ist eine gefährliche Infektionskrankheit der Gehirnhäute, die zumeist in zwei Phasen verläuft: die erste Phase beginnt etwa 7 Tage nach einem infektiösen Zeckenbefall in der Art einer Grippe. Nach dem Abfiebern kann es damit sein Bewenden haben. Es kann aber sein, dass der Erkrankte anschließend durch einige Tage fast beschwerdefrei ist und dann die zweite Phase, hochfieberhaft, mit den Anzeichen einer Entzündung des Gehirns und seiner Hüllen einsetzt. Die Genesung erfolgt sehr langsam. Tritt eine Lähmung auf, ist dauernde Invalidität zu befürchten.
Der einzige sichere Schutz gegen diese gefährliche Krankheit ist die aktive Zeckenschutzimpfung
In der Gesundheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Baden findet die Zeckenschutzimpfung vom Anfang März bis Ende Juni 2013 - an den Parteienverkehrstagen statt.

Die Schutzimpfung gegen die FSME besteht aus 3 Teilimpfungen:
Nach der ersten Teilimpfung hat die zweite etwa 1 Monat und die dritte innerhalb von 5-12 Monaten nach der vorangegangenen Impfung zu erfolgen.
Die erste Auffrischungsimpfung ist nach drei Jahren erforderlich.
Aufgrund neuer Erkenntnisse empfiehlt der Impfausschuss des Obersten Sanitätsrates alle weiteren Auffrischungsimpfungen bei Erwachsenen im 5-Jahres-Intervall durchzuführen, um den Impfschutz fortgesetzt aufrecht zu erhalten. Dies gilt nur für Impflinge bis zum 60. Lebensjahr. Ältere Personen sind im 3-Jahres-lntervall aufzufrischen.

Altersgrenzen
Der für die NÖ Zeckenschutz-Impfaktion 2013 empfohlene FSME-Adsorbatimpfstoff steht in zwei Dosierungen zur Verfügung: Junior- und Erwachsenen-Dosis.
Der öffentliche Gesundheitsdienst des Landes setzt seine Schutzimpfung gegen die Zeckenkrankheit mit der Kampagne 2013 fort. Der empfohlene Zeitraum für die Impfaktion 2013 wird mit Anfang März bis Ende Juni 2013 festgelegt.
Der Preis pro Teilimpfung beträgt für Kinder € 24,-- und für Erwachsene € 29,00.

Aufgrund der Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 22.3.1983, BGBI.Nr. 21711983, erhalten Personen, die gesetzlich krankenversichert oder als Angehörige anspruchs berechtigt sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallversicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherung der Bauern) im Rahmen der Unfall verhütung ersetzt werden, vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss pro Impfung. Personen, die keiner gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, erhalten diesen Zuschuss von dem nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zuständigen Krankenversicherungsträger. Der Kostenzuschuss kann aufgrund der Imptbestätigung unmittelbar im Anschluss an jede Teilimpfung beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden.

Vorsorgen ist der beste Schutz!  Zeckenschutzimpfung - JETZT!

Eine Information der Bezirkshauptmannschaft Baden und der Stadtleitung Baden des NÖ Zivilschutzverbandes im Rahmen des SIZ (Sicherheits-Informations-Zentrum) der Stadtgemeinde Baden. 2013-02-18/E.O.

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