Ausnahmeregeln für Osterfeuer
Brauchtumsfeuer sind mit einer Meldung an die Gemeinde möglich. In Kärnten wurde eine entsprechende Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung im Rahmen des Bundesluftreinhaltegesetzes genehmigt.In Kärnten bleibt es auch in Zukunft erlaubt, zu Ostern, zur Sommersonnenwende sowie anlässlich der 10.-Oktober-Feierlichkeiten Brauchtumsfeuer zu entzünden. Umweltreferentin Beate Prettner und Landeshauptmann Gerhard Dörfler haben jetzt eine entsprechende Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung im Rahmen des Bundesluftreinhaltegesetzes genehmigt. Damit soll den zahlreichen christlichen Bräuchen und Traditionen in Kärnten Rechnung getragen werden.