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Aktuelles

Erhöhte Waldbrandgefahr im Bezirk Wolfsberg

  • Waldbrand 2017 © zsv
Die anhaltende Trockenheit kann derzeit die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden begünstigen. Die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg gab daher eine Verordnung heraus, wonach jegliches Feueranzünden und das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) ab sofort und bis auf weiteres verboten sind. Dieses Verbot gilt für den gesamten politischen Bezirk Wolfsberg.

Allgemeine Tipps zur Vermeidung von Waldbränden

Unabhängig von den gesetzlichen Verordnungen gehört es generell zu den wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Waldbränden, im Wald nicht zu rauchen und kein Feuer zu entzünden!

  • Brandgefährlich sind auch Zigarettenreste, die aus dem Auto geworfen werden.
  • Oft braucht es aber gar kein Lagerfeuer oder einen liegengelassenen Zigarettenstummel, um einen Waldbrand zu verursachen. Selbst kleine Glasscherben oder Teile von Blechdosen können durch Spiegelung und die Bündelung von Sonnenlicht den trockenen Boden entzünden. Daher keine Flaschen und Dosen achtlos wegwerfen oder zurücklassen.
  • Auch von Auspuffrohren geht Brandgefahr aus. Autos sollten deshalb momentan nicht an Wald- oder Wiesenzufahrten geparkt werden, da die Auspuffrohre Hitze abstrahlen und trockenes Gras und Laub entflammen können.
  • Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einem Brand kommen, gibt es eine Grundregel: Sofort die Feuerwehr alarmieren (Notruf 122). Meist kann nur bei schnellem Eingreifen ein Ausbreiten des Feuers verhindert werden.

Information zur aktuellen Waldbrandgefahr (ZAMG)

 

Weitere Tipps für Ihre persönliche Sicherheit und die private Vorsorge gibt es im Sicherheitsratgeber des Kärntner Zivilschutzverbandes, der kostenlos angefordert werden kann.

Kärntner Zivilschutzverband
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Tel. 050-536-57080, FAX 050-536-57081
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