Österreich bevorratet seit 1990 Kaliumjodid-Tabletten zum Schutz vor Schilddrüsenkrebs nach Reaktorkatastrophen. In Abhängigkeit von der zu erwartenden Dosis sollten über behördliche Anordnung folgende Personengruppen Kaliumjodidtabletten einnehmen: Kinder und Jugendliche, Schwangere und Stillende, Erwachsene bis unter 40 Jahren.
Für die Gruppe der über 40-jährigen wird die Einnahme von Kaliumjodidtabletten in der Regel nicht in Betracht gezogen, da das Risiko zur Auslösung einer Schilddrüsenüberfunktion meist größer wäre, als der positive Effekt des Schutzes vor der Strahlenbelastung. Der Grund dafür ist einerseits die geringere Strahlensensibilität Erwachsener und andererseits das etwas höhere Risiko von Nebenwirkungen.
Ganz wesentlich ist:
Die Kaliumjodid-Tabletten dürfen im Katastrophenfall nur nach ausdrücklicher Empfehlung durch die Gesundheitsbehörden, die über die Massenmedien erfolgt, eingenommen werden.
Beachten Sie bitte anhand der Gebrauchsinformation Warnhinweise, Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen bzw. Kontraindikationen (Gegenanzeigen) der Kaliumjodid-Tabletten für Sie oder Ihre Kinder. Klären Sie bitte im Zweifelsfall die Einnahme der Tabletten durch Sie oder Ihre Kinder mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin. Im Anlassfall empfehlen die Gesundheitsbehörden je nach der zu erwartenden Strahlenbelastung verschiedenen Zielgruppen die Einnahme der Tabletten:
Dieser Empfehlung über Rundfunk und Fernsehen geht ein Alarm mittels Sirenen oder Lautsprecherwagen voraus.
Weitere Informationen (Downloads) des Bundesministeriums für Gesundheit:
- Österreichisches Bevorratungskonzept (PDF 204 KB)
- Gebrauchsinformation (PDF 144 KB)
- Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte (PDF 225 KB)
- Einverständniserklärung zur Abgabe von Kaliumjodidtabletten an Schulen und Internaten (PDF 39 KB)
Links (Amt der Kärntner Landesregierung):
Weitere Tipps für Ihre persönliche Sicherheit und die private Vorsorge gibt es im Sicherheitsratgeber des Kärntner Zivilschutzverbandes.
Kärntner Zivilschutzverband
Rosenegger Straße 20, 9020 Klagenfurt
Tel. 050-536-57080 FAX 050-536-57081.
