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Aktuelles

Kennzeichnung für Chemikalien

  • Chemikalienkennzeichnung ©
Das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, Globally Harmonized System of Classification) der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern.

Die neue Kennzeichnung ist 2009 in Kraft getreten und das alte System kann noch während der Übergangszeit angewendet werden. Ab Dezember 2010 müssen Stoffe gemäß CLP eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Stoffe die bereits im Umlauf sind können 2 Jahre lang mit der alten Einstufung abverkauft werden.
Für Gemische gilt der 1. Juni 2015 als Umstellungstermin.
Das neue Einstufungs- Und Kennzeichnungssystem kann aber bereits angewendet werden.

Das neue System bringt folgende Änderungen mit sich:

  • Neue Gefahrenklassen und -katergorien für physikalisch-chemische Gefahren sowie für Gesundheits- und Umweltgefahren werden eingeführt.
  • Kriterien für eine Einstufung unterscheiden sich in vielen Fällen von den bisherigen europäischen Vorschriften
  • Konzentrationswerte für die Einstufung werden verschoben
  • Die Methodik zur Einstufung von Gemischen erfolgt nach teilweise geänderten Verfahren.
Die altbekannten Symbole auf dem Kennzeichnungsetikett und die dazugehörigen Gefahrenbezeichnung, die Gefahren- und Sicherheitssätze (R- und S-Sätze) werden durch neue Gefahrenpiktogramme, Signalwörter sowie Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise ersetzt.

Die neuen Signalwörter auf dem Kennzeichnungsetikett werden künftig folgendermaßen lauten:

  • GEFAHR: schwerwiegende Gefahrenkategorie
  • ACHTUNG: weniger schwerwiegende Gefahrenkategorie

In Österreich müssen die neuen Gefahrenhinweise (Hazard Statements) und Sicherheitshinweise (Precautionary Statements) stets in deutscher Sprache erfolgen.

Neue Kennzeichnung für Chemikalien als PDF:

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

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