Sicheres E-Scooter fahren

  • E-Scooter © ZSV

Um nicht mit dem Auto im Stau stecken zu bleiben oder an die Abfahrtzeiten von Bus und Bahn gebunden zu sein, bewegen sich viele Menschen mit E-Scootern durch die Stadt. Das Rollerfahren macht dazu noch Spaß.

E-Scooter fahren will gelernt sein! Bremsen, Beleuchtung, Geschwindigkeit – für eine sichere E-Scooter Fahrt gibt es einiges, auf das man achten sollte. Nachstehend einige wertvolle Tipps um die Sicherheit bei der nächsten E-Scooter-Fahrt zu erhöhen:

1. Richtige Ausrüstung

Für Kinder unter zwölf Jahren gilt in Österreich die Helmpflicht beim Fahren mit dem E-Scooter. Aber auch Erwachsene dürfen die richtige Ausrüstung nicht außer Acht lassen. Auch sie sollten daher einen Helm tragen. Auch Ellbogen-, Knieschützer und spezielle Handschuhe bieten Schutz und können schlimmere Verletzungen bei einem Sturz verhindern.

Elektro-Scooter sind mit

  • einer wirksamen Bremsvorrichtung
  • weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
  • roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
  • gelben Rückstrahlern auf der Seite
  • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit einem weißen Licht nach vorne und mit einem roten Rücklicht auszurüsten.

2. Ab welchem Alter darf gefahren werden?

Kinder dürfen ab einem Alter von 12 Jahren, bzw. wenn sie den Radausweis haben, alleine im öffentlichen Verkehr unterwegs sein. Ansonsten müssen sie von einer Person ab 16 Jahren begleitet werden. Wichtig ist auch, dass immer nur eine Person auf einem E-Scooter oder Fahrrad fahren darf - unabhängig von Alter oder Größe. Es ist nicht erlaubt, eine zweite Person mitzunehmen.

3. Geschwindigkeit anpassen

Nicht nur bei Schlechtwetter, sondern auch bei Schönwetter gilt: Die Geschwindigkeit der Verkehrssituation anpassen! E-Scooter in Österreich dürfen nicht schneller als 25 km/h fahren. Bei einem stark frequentierten Radweg bzw. einem hohen Verkehrsaufkommen kann diese Geschwindigkeit zu hoch sein. Es ist wichtig immer auf andere Verkehrsteilnehmer:innen zu achten und gegebenenfalls die Geschwindigkeit zu reduzieren.

4. Wo darf gefahren werden?

In Österreich gelten für E-Scooter die gleichen Verkehrsregeln wie für Fahrräder. Um sicher auf den Straßen unterwegs zu sein, sollten Radwege benutzt werden, wenn sie vorhanden sind.

  • Fahrbahn
    Die für den Fahrzeugverkehr bestimmte Fahrbahn darf befahren werden, wenn keine Radfahranlage vorhanden ist. Besteht ein Radweg oder Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht, so kann dieser oder die Fahrbahn benützt werden.
  • Radweg
    Ist ein Radweg mit Benützungspflicht vorhanden, so ist dieser zu verwenden.
  • Radfahrstreifen
    Radfahrstreifen sind durch Markierungen von der übrigen Fahrbahn abgegrenzte Verkehrsflächen und sind mit dem E-Kleintretroller zu benützen.
  • Mehrzweckstreifen
    Beim Mehrzweckstreifen handelt es sich um den abgegrenzten Teil eines - relativ schmalen - Fahrstreifens, der von Radfahrern und breiten Kfz befahren werden darf, wenn diese mit dem Hauptfahrstreifen nicht auskommen. Auch Mehrzweckstreifen sind mit E-Kleintretrollern zu benützen.
  • Radfahrerüberfahrt
    Radfahrerüberfahrten dienen der Querung einer Radfahranlage über die Fahrbahn und sind zu benützen.
  • Fahrradstraße
    Das Befahren von Fahrradstraßen mit E-Kleintretrollern ist erlaubt.
  • Geh- und Radweg
    Die Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern und Radfahrern ist verboten. Auf einem durch Sperrlinie getrennten Geh- und Radweg darf nur der für Radfahrer bestimmte Teil benützt werden.
  • Wohnstraßen und Begegnungszonen
    In Wohnstraßen und Begegnungszonen muss das Tempo dem Fußgängerverkehr angepasst werden. Ist ein Gehsteig vorhanden, so darf dieser auch hier nur dann benützt werden, wenn die Behörde dies ausnahmsweise erlaubt hat.

5. Richtiges Abstellen

Eine E-Scooter-Fahrt sicher beenden, beinhaltet auch das richtige Abstellen. E-Scooter sollen so abgestellt werden, dass keine anderen Personen oder Fahrzeuge durch sie behindert werden. Gefährdet sind vor allem Menschen mit einer Sehbehinderung.

6. Unfall mit dem E-Scooter - was ist zu tun?

Bei einem Unfall mit verletzten Personen:

  • Unfallstelle absichern
  • Hilfe holen und Polizei verständigen
  • Erste Hilfe leisten
  • Zeugen ersuchen, zur Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen

    Bei Fahrerflucht:
     
  • An den Versicherungsverband wenden. 


Bei Sachschaden:

  • Unfallstelle absichern
  • Zeugen ersuchen, zur Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen
  • Polizei nur dann rufen, wenn ein Austausch der Daten der beteiligten Personen nicht möglich ist (z.B. kein Ausweis)
  • Spuren sichern und Unfallfotos von der Umgebung und von den Schäden machen, aber immer mit sichtbarem Umfeld (andere Verkehrsflächen, Verkehrszeichen, Bodenmarkierungen etc.)
  • Die Haushaltsversicherung kontaktieren und genauen Unfallbericht abliefern

(Quellen: ÖAMTC und Kuratorium für Verkehrssicherheit)

 

Links:

https://www.bmimi.gv.at/themen/mobilitaet/fuss_radverkehr/sicherheit/escooter.html

https://www.oeamtc.at/thema/fahrrad/e-scooter-15-haeufige-fragen-und-antworten-52475113

https://www.kfv.at/haeufige-fehler-beim-e-scooter-fahren-und-was-man-daraus-lernen-kann/

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/mobilitaet/Elektro-Scooter%2C-Quads-und-Co/Seite.610110

https://www.arboe.at/infos/rund-ums-fahrrad/e-scooter-und-scooter-regelungen

https://www.kfv.at/wp-content/uploads/2019/08/Folder-Scooter.pdf

 

Weitere Tipps für die Unfallvermeidung und die private Vorsorge gibt es im Sicherheits-Ratgeber des Kärntner Zivilschutzverbandes, der kostenlos angefordert werden kann.

Kärntner Zivilschutzverband
9020 Klagenfurt, Rosenegger Straße 20, Haus der Sicherheit
Tel. 050-536-57080
E-Mail: zivilschutzverband@ktn.gv.at  

 

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