Atomtransport

Wenn radioaktive Stoffe auf der Straße oder Schiene transportiert werden, so unterliegen sie sehr strengen Sicherheitsvorschriften. Trotzdem könnte es bei einem Unfall zu Austritt von Radioaktivität kommen. Dies betrifft aber nur einen sehr kleinen Bereich um die Unfallstelle.
Bei einem Unfall gilt daher: Halten Sie sich nicht an der Unfallstelle auf und gehen Sie nicht umher. Von Transportbehältern Abstand halten (50 m sind ausreichend). Beim Transport höherer Aktivitäten müssen die Transportbehälter so beschaffen sein, daß sie auch bei schwersten Unfällen dicht bleiben, was durch Prüfungen überwacht wird. Ein Austritt von Radioaktivität ist daher hier praktisch ausgeschlossen. Dies betrifft auch Transportbehälter von abgebrannten Brennelementen. Dennoch gilt auch hier: Im Falle eines Unfalls von Transportbehältern und Fahrzeugen Abstand halten.

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