Sicheres Heizen

Lagerung Brennstoffen - Aufstellung von Feuerstätten - Richtiger Betrieb von Feuerstättem

Lagerung von Brennstoffen
- Holz, Kohle, Heizöl, udgl. darf nicht in Stiegenhäusern, Durchgängen, Zugängen, in offenen Dachräumen sowie im Nahebereich von Rauchfängen und Feuerstätten gelagert werden.
- Ab einer Menge von 50 lt. (Fässer ab 20lt.) darf Heizöl nur in nicht brennbaren, standsicheren, einwandigen Behältern, ab einer Menge von 300 lt. nur in ebensolchen doppelwandigen Behältern gelagert werden.
- In abgeschlossenen Raumeinheiten (Wohnungen, Büros, ...) darf bis zu 300lt. Heizöl gelagert werden.
- Mengen bis zu 800lt. Heizöl dürfen nur mehr in brandbeständig ausgeführten, belüfteten Räumen im Erdgeschoss oder Kellergeschoss gelagert werden.
- Ab einer Lagermenge von 800lt. ist ein eigener entsprechend ausgeführter Öllagerraum erforderlich.

Aufstellung von Feuerstätten
- Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Rauchfangkehrermeister, welchen Rauchfang Sie benützen dürfen und ob der Rauchfang in Ordnung und für Ihre Feuerstätte geeignet ist. Der Querschnitt des Rauchfanges soll den Anforderungen Ihrer Feurstätte entsprechen.
- Beachten Sie bei der Aufstellung die entsprechenden Sicherheitsabstände der Feuerstätten und der Rauchrohre zu brennbaren Bauteilen - auch verputzte Holzwände bürgen Gefahren in sich, wenn sie ständig mit Wärme beaufschlagt werden.
- Bei der Verwendung von "Strahlungsblenden" achten Sie bitte darauf, dass diese aus nicht brennbaren Materialien bestehen und die Luft dahinter zirkulieren kann, denn direkt an der Wand befestigte Platten haben keine Wirkung.
- Verlegen Sie die Rauchrohre von der Feuerstätte zur Rauchfangeinmündung hin leicht ansteigend, wenn erforderlich, befestigen Sie die Rauchrohre.
- Die Rauchrohre sind möglichst kurz zu halten, da es sonst zu starker Verrußung und zu Verspottungen führen kann.
- Bei vorhandenen brennbaren Bodenbeläge müssen an der Bedienungsseite der Feuerstätte so genannte "Ofenbleche" oder anderwärtig nicht brennbare Beläge vorgelegt werden.

Richtiger Betrieb von Feuerstätten als Beitrag zum Umweltschutz
- Die Leistung Ihrer Feuerstätte sollte den tatsächlichen Wärmebedarf nicht wesentlich überschreiten.
- Verwenden Sie das für Ihre Feuerstätte geeignetste Brennmaterial.
- Wird der Raum, in dem Ihre Feuerstätte aufgestellt ist, mit genügend Frischluft versorgt? Beachten Sie, dass Dichtungsmaßnahmen gegen Wärmeverlust auch die Frischluft für Ihre Feuerstätte nehmen können.
- Beachten Sie bei Ölöfen den Zündvorgang, damit nicht zuviel Öl in den Verdampfer gelangen kann.
- Bitte, verwenden Sie zum Anheizen keine brennbaren Flüssigkeiten, sondern verwenden Sie Papier und trockenes Kleinholz oder im Handel erhältliches Anzündmaterial.
- Geben Sie das trockene Brennmaterial etappenweise in den Feuerraum, damit es zur vollkommenen Verbrennung kommt und die Energie soll ausgenützt werden kann. Heller, kaum sichtbarer Rauch bedeutet gute Ausnützung der Energie und Schonung der Umwelt, dunkler Rauh bedeutet Mehrkosten und vor allem Schädigung der Umwelt.
- Es ist verboten, Abfälle wie zB Leder, Kunststoffe, Spanlattenabfälle, kunststoffbeschichtete und /oder mit Holzschutzmittel behandelte Holzabfälle (Bahnschwellen, Telegrafenmasten udgl.), Altöl, Reifen usw. zu verheizen.
- Halten Sie den Aschenraum und den Rost frei von Schlakenresten, damit die vorgesehene Luftzufuhr erst ab, wenn nur noch ein Glutbett vorhanden ist.
- Achen Sie darauf, dass der zuständige Rauchfangkehrmeister die gesetzlich vorgesehenen Kehrfristen einhält. Sparen Sie nicht am falschen Ort.
- Reinigen Sie die Feuerstätte und die Rauchrohre in regelmäßigen Zeitabständen. Dadurch sind die Ausnützung der Energie und vor allem die vorgesehene sichere und gefahrlose Ableitung der Rauchgase gewährleistet.
- Halten Sie brennbare oder explosive Stoffe (Vorhänge, Spraydosen, usw.) von Feuerstätten fern. Auch das Trocknen von Wäsche in der Nähe oder gar über einer Feuerstätte hat schon so manchen Brand verursacht.
- Lagern Sie die Asche nur in nicht brennbaren, geschlossenen Behältern auf nicht brennbarem Fußboden. Lagern Sie die Asche nicht zusammen mit anderen brennbaren Materialien. Bedenken Sie, dass Asche bis zu 24 Stunden die Glut halten kann.

Feuerstätten, die mit Gas betrieben werden, sind hier nicht behandelt. Es gelten die für zusätzliche gesetzliche Bestimmungen, über die Sie sich genaustens informieren sollen.

Tipps für Strom-Heizungen
- Auch von diesen Heizungen gehen Gefahren aus, die einen wesentlichen Stellenwert in der Brandschadenstatistik aufweisen. Es sei hier nur besonders auf die Heizkissen und Heizdecken verwiesen, die niemals unbeaufsichtigt, oder gar beim Schlafen eingeschaltet sein dürfen.
-Beachten Sie bei Direktheizgeräten die hohen Oberflächentemperaturen und halten Sie brennbare Stoffe fern.

Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben wenden Sie sich bitte an die Feuerwehr oder an den zuständigen Rauchfangkehrer.


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