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Aktuelles

Appell an Pilzsammler verantwortungsbewusst mit der Natur umzugehen

Von 15. Juni bis 30. September ist es in Kärnten erlaubt, zwischen sieben und 18 Uhr Pilze zu sammeln. „Um auch den nachfolgenden Generationen die vielen heimischen Pilzsorten zu erhalten, gilt es einige Regeln einzuhalten und das Sammeln mit Respekt vor der Natur zu betreiben. Der vernünftige Pilzsammler sammelt höchstens zwei Kilogramm Pilze pro Person und säubert sie am Fundort. „ Des Weiteren ist es wichtig, sich an Beschilderungen der Grundeigentümer zu halten und die Rückzugsgebiete der Wildtiere zu respektieren", Verboten ist das Sammeln von Pilzen in Naturschutzgebieten und in den Kernzonen der Nationalparks, das Sammeln von Pilzen unter zwei Zentimeter Größe und von mehr als zwei Kilogramm pro Person und Tag. Wer sich nicht an die Pilzschutzverordnung hält, dem drohen Strafen bis zu 3.630 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.260 Euro. Allein im Vorjahr führte die Kärntner Bergwacht im Rahmen von 1.509 Kfz-Anhaltungen Kontrollen bei 2.850 Personen durch. Dabei wurden insgesamt 134,45 kg Pilze beschlagnahmt. Auch auf Prävention wird gemeinsam mit der Kärntner Bergwacht Wert gelegt: Über 2.000 Personen wurden im Vorjahr von den Bergwächtern über die aktuelle Pilzschutzverordnung aufgeklärt.

Genaue Informationen über den Pilzschutz in Kärnten erhält man in der Informationsbroschüre des Landes Kärnten, welche bei der Geschäftsstelle der Kärntner Bergwacht erhältlich ist: Kärntner Bergwacht, 9020 Klagenfurt, Südbahngürtel 16, Tel. 0463/ 36220-0, http://www.bergwacht-kaernten.at/

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