Vizebürgermeister Fritz Robeischl

Liebe Pregartnerinnen, liebe Pregartner!
Liebe Jugend!

Herzlich willkommen auf der Homepage des Sicherheitsinfor- mationszentrums Pregarten! Mit diesem Informationsangebot möchten der Zivilschutzbeauftragte der Stadt Pregarten, Herbert Steininger, und ich Sie bei der Vorbereitung und Vorsorge für den Fall des Ernstfalles bestmöglich unterstützen. Auch als Stadtgemeinde sind wir auf einen Eventualfall umfassend vorbereitet. Sorgen wir gemeinsam vor, damit unsere persönliche Sicherheit auch in einer Ausnahmesituation gewährleistet bleibt!

Ihr/Euer Bürgermeister
Fritz Robeischl

Aktuelles

Erhöhte Waldbrandgefahr aufgrund der Trockenheit

  • Feuer Sonnenwende © Land Oberösterreich
Das Bezirksfeuerwehrkommando ersucht, die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass auf Grund der derzeit herrschenden Hitze und Trockenheit enorme Brandgefahr bei der Entzündung von Feuern besteht.

Derzeit werden vielerorts Brauchtumsfeuer, teilweise auch in der Nähe von Wäldern oder in Bereichen mit erhöhter Brandgefahr veranstaltet. Wir ersuchen daher die Veranstalter von Brauchtumsfeuern, die jeweiligen Standorte der Feuer nötigenfalls auf sichere Bereiche zu verlegen bzw. auch die Feuerwehr zu informieren.

Vielen Dank für die Unterstützung!

 

Die oö. Landesregierung informiert (Aussendung vom 21. Juni 2017)

 

Um der Gefahr von Waldbränden bei der aktuell anhaltenden Trockenheit vorzubeugen, wird die Waldbrandverordnung mit 22. Juni 2017 nun in allen Bezirken Oberösterreichs durch die Bezirkshauptmannschaften, gemäß den forstgesetzlichen Bestimmungen, erlassen. Landesrat Max Hiegelsberger und der Landesforstdienst Oberösterreich rufen speziell zum Wochenende zu umfassenden Vorsichtsmaßnahmen im ganzen Land auf. „In den oberösterreichischen Bezirken ist jegliches Feuerentzünden, einschließlich des Rauchens, in Waldgebieten, Waldrandnähe und dem Gefährdungsbereich des Waldes verboten. Unsere Böden sind aktuell nicht ausreichend durchfeuchtet, die Gefährdung wird aus derzeitiger Sicht auch in den kommenden Tagen bestehen bleiben“, so Hiegelsberger. Neben dem offenen Feuer ist der Funkenflug durch diverse Arbeiten ebenso wie das Wegwerfen glimmender Gegenstände und das Wegwerfen von Glasflaschen und Glasscherben im Gefährdungsgebiet des Waldes verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Ein Verstoß gegen die Waldbrandverordnung kann mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro geahndet werden. 

 

Betreffend der traditionellen Sonnwendfeuer appelliert Landesrat Hiegelsberger an die Eigenverantwortung der Bevölkerung: „Im Gefährdungsbereich des Forstes sind diese strengstens verboten. Doch auch ansonsten gilt es höchste Vorsicht walten zu lassen. Die aktuelle Dürre trifft auch unsere landwirtschaftlichen Kulturen und macht sich bereits in den Hausgärten bemerkbar. Nun gilt es den Hausverstand einzusetzen, um trockene Flächen vor Bränden zu schützen.“  

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