Mit diesen Mini-Heißluftballonen wird eine offene Flamme - gänzlich ungesteuert - auf die Reise geschickt. Wunschlaternen erreichen große Flughöhen und beträchtliche Reichweiten und stellen damit eine massive Brandgefahr dar. Die massenhafte Verbreitung und der bedenkenloser Einsatz machten ein Verbot erforderlich, heißt es aus dem Konsumentenschutzministerium.
In Österreich geht neben einer Reihe kleinerer Vorfälle mit größter Wahrscheinlichkeit ein Großbrand auf Wunschlaternen zurück, aus Deutschland wird bereits von einem tödlichen Unfall mit Wunschlaternen berichtet.
Die entsprechende Verordnung auf Grund des Produktsicherheitsgesetzes, die das In-Verkehr-Bringen (Herstellung, Import, Verkauf) von Wunschlaternen verbietet, wurde jetzt verlautbart (BGBl. II Nr. 423/2009).
Wunschlaternen, die ursprünglich aus Fernost stammen, können beim Aufstieg z.B. an Gebäuden und Dachvorsprüngen hängenbleiben und einen Brand auslösen, durch plötzliche Windstöße im Flug Feuer fangen und abstürzen oder auch nach der Landung - wenn der Brenner nicht völlig erloschen ist oder nachglüht - noch einen Wald- oder Flurbrand verursachen, zumal diese Produkte auch im Sommer bei Gartenpartys und Hochzeitsfeiern gerne eingesetzt werden. Zudem führen Wunschlaternen vor allem bei den beliebten Massenstarts zu einer Gefährdung des bodennahen Flugverkehrs und können beim Niedersinken auf Straßen den Autoverkehr irritieren.
Die bei den meisten Wunschlaternen vorhandenen Metalldrähte stellen, wenn sie ins Viehfutter gelangen, zudem auch eine beträchtliche Gefahr für Nutztiere dar, macht das Konsumentenschutzministerium auf die erheblichen Gefahren von Wunschlaternen aufmerksam.
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