Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Marktgemeinde Obervellach! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.

Talsperren-Informationen / Sicherheits-Ratgeber

Aktuelles

Silvester-Kracher – nicht ganz ungefährlich:

  • ulli ©
Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern!
Jedes Jahr fordert der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern zahlreiche Opfer mit schwersten Verbrennungen und Verletzungen.


Download: http://www.siz.cc/file/service//FEUERWERKSKOERPER.pdf Neben den gesetzlichen Auflagen für die Verwendung von Knallkörpern und Leuchtraketen, z.B. in Wohngebieten und in der Nähe von Krankenhäusern sollte man folgende Sicherheitshinweise unbedingt beachten:



· Keine Feuerwerkskörper selbst herstellen!

· Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Öfen und Heizkörpern aufbewahren!

· Feuerwerkskörper niemals in Taschen von Kleidungsstücken aufbewahren!

· Feuerwerkskörper grundsätzlich nur nach Gebrauchsanweisung verwenden!

· Feuerwerkskörper niemals in Menschenmengen verwenden!

· Beim Anzünden beachten: Bewegungsrichtung des Streichholzes vom Körper weg!

· Nach Anzünden eines Feuerwerkskörpers Sicherheitsabstand nehmen, nicht in den Händen halten!

· Bei Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser oder Schnee kühlen! Notfalls sofort einen Arzt verständigen oder aufsuchen!

· Nicht vom Balkon zünden oder herunterwerfen!

· Keine Feuerwerkskörpern zusammenbündeln oder gemeinsam anzünden!

· Wenn Feuerwerkskörper versagen oder nicht zünden, nicht nachkontrollieren oder sofort nachzünden, sondern längere Zeit abwarten! Besser mit Wasser übergießen, um unkontrollierte Zündung zu verhindern!

· Bei Raketen ist zusätzlich zu beachten:

· Möglichst nicht in der Nähe von

Hochhäusern verwenden!

· Windrichtung beachten!

· Holzstab in schmale Leerkörper (z.B. leere

Flasche, die nicht umfallen darf, am besten mit Wasser oder Sand gefüllt) stellen!



Die pyrotechnischen Gegenstände für Unterhaltungszwecke werden

entsprechend ihrer Art und Wirkung eingeteilt in:

Klasse I: Feuerwerksscherzartikel, Feuerwerksspielwaren,

Klasse II: Kleinfeuerwerk,

Klasse III: Mittelfeuerwerk,

Klasse IV: Großfeuerwerk.



Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II ( Deutsche Kracher- Schweizer Kracher etc. ) dürfen Personen unter

18 Jahren nicht überlassen und von diesen weder besessen noch

verwendet werden.




Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II

im Ortsgebiet ist verboten. Der Bürgermeister kann jedoch mit

Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot

ausnehmen, sofern nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten durch die

Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II

Sicherheitsgefährdungen und unzumutbare Lärmbelästigungen nicht zu

besorgen sind.



Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in

geschlossenen Räumen nicht verwendet werden.



> Man sollte sich schon beim Kauf über die Handhabung und den Effekt der einzelnen Feuerwerkskörper beraten lassen. Unbedingt Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise beachten!



> Feuerwerkskörper nicht selbst herstellen: Man sollte auf keinen Fall Eigenkreationen basteln. Das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern zu einem „Superding“ kann zu gefährlichen Situationen führen. Daher Feuerwerkskörper nicht zusammenbündeln oder gemeinsam zünden.



> Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Öfen, Heizkörpern oder Taschen von Kleidungsstücken aufbewahren.



> Nie in geschlossenen Räumen mit Knallern oder Raketen hantieren. Zum Abfeuern einen Platz draussen abseits der Menschenmenge suchen. Nie auf andere zielen!



> Feuerwerkskörper nicht vom Balkon zünden oder hinunterwerfen. Knallkörper müssen nach dem Anzünden weggeworfen werden, in sichere Entfernung von anderen Personen!



> Kleine Raketen sollten aus gut verankerten Flaschen, grössere nur aus Abschussstäben- oder rohren senkrecht nach oben gestartet werden. Windrichtung beachten!



> Bei grosser Trockenheit kein Feuerwerk in der Nähe von Wäldern, Wiesen oder Getreidefeldern abbrennen.



> Beim Anzünden: Bewegungsrichtung des Streichholzes vom Körper weg.



> Nach dem Anzünden: Sicherheitsabstand einnehmen, nicht in den Händen halten.



> Bei Versagen: Nicht nachkontrollieren oder sofort nachzünden, sondern längere Zeit abwarten, besser mit Wasser übergießen, um unkontrollierte Zündung zu verhindern und damit sie nicht in die Hände von Kindern fallen.



> Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hand von Kindern. Sie unterschätzen die Gefahr und gefährden sich und andere. Kinder beim Neujahrsspaziergang eindringlich vor Blindgängern warnen!



> Bei Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser oder Schnee kühlen, notfalls sofort einen Arzt verständigen oder aufsuchen.



> Einen klaren Kopf bewahren und keinen Alkohol trinken, wenn man selbst „böllern“ will!



> Man sollte zu seiner eigenen Sicherheit Betrunkenen aus dem Weg gehen, die rücksichtslos Raketen feuern oder mit Knallern werfen!



FeuerwerkSIZ





http://www.siz.cc/file/service//FEUERWERKSKOERPER.pdf



Weitere Tipps für die Unfallvermeidung und die private Vorsorge gibt es im neuen Sicherheitsratgeber des Kärntner Zivilschutzverbandes, der unter zivilschutz.ktn@aon.at kostenlos angefordert werden kann.



Kärntner Zivilschutzverband

Wulfengasse 10, 9020 Klagenfurt

Tel. 0463-36664, FAX 0463-319149

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