Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Marktgemeinde Obervellach! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.

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Aktuelles

Sicheres Heizen

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Informationen für die Gemeindebürger von Obervellach:

Mehr als 50 % aller Wohnungen in Kärnten werden in Einzelfeuerstätten mit flüssigen und festen Brennstoffen beheizt. Man bezeichnet dies den Hausbrand. Von diesen Feuerstätten gehen aber auch Gefahren aus, welche die Sicherheit und die Umwelt gefährden.
Es gibt daher eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen und Richtlinien, welche die Sicherheit beim Heizen gewährleisten sollen. Lagerung von Brennstoffen
· Holz, Kohle, Heizöl udgl. darf nicht in Stiegenhäusern, Durchgängen, Zugängen, in offenen Dachräumen sowie im Nahebereich von Rauchfängen und Feuerstätten gelagert werden.
· Ab einer Menge von 50 lt. (Fässer ab 20 lt.) darf Heizöl nur in nicht brennbaren, standsicheren, einwandigen Behältern, ab einer Menge von 300 lt. nur in ebensolchen doppelwandigen Behältern gelagert werden.
· In abgeschlossenen Raumeinheiten (Wohnungen, Büros udgl.) darf bis zu 3000 lt. Heizöl gelagert werden.
· Mengen bis zu 800 lt. Heizöl dürfen nur mehr in brandbeständig ausgeführten, belüfteten Räumen im Erdgeschoß oder Kellergeschoß gelagert werden.
· Ab einer Lagermenge von 800 lt. ist ein eigener entsprechend ausgeführter Öllagerraum erforderlich.

Aufstellung von Feuerstätten
· Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Rauchfangkehrermeister, welchen Rauchfang Sie benützen dürfen und ob der Rauchfang in Ordnung und für Ihre Feuerstätte geeignet ist. Der Querschnitt des Rauchfanges soll den Anforderungen Ihrer Feuerstätte entsprechen.
· Beachten Sie bei der Aufstellung die entsprechenden Sicherheitsabstände der Feuerstätten und der Rauchrohre zu brennbaren Bauteilen - auch verputzte Holzwände bürgen Gefahren in sich, wenn sie ständig mit Wärme beaufschlagt werden.
· Bei der Verwendung von "Strahlungsblenden" achten Sie bitte darauf, daß diese aus nicht brennbaren Materialien bestehen und die Luft dahinter zirkulieren kann, denn direkt an der Wand befestigte Platten haben keine Wirkung.
· Verlegen Sie die Rauchrohre von der Feuerstätte zur Rauchfangeinmündung hin leicht ansteigend, wenn erforderlich, befestigen Sie die Rauchrohre.
· Die Rauchrohre sind möglichst kurz zu halten, da es sonst zu starker Verrußung und zu Versottungen führen kann.
· Bei vorhandenen brennbaren Bodenbelägen müssen an der Bedienungsseite der Feuerstätte sogenannte "Ofenbleche" oder anderwertig nicht brennbare Beläge vorgelegt werden.

Richtiger Betrieb von Feuerstätten als Beitrag zum Umweltschutz
· Die Leistung Ihrer Feuerstätte sollte den tatsächlichen Wärmebedarf nicht wesentlich überschreiten.
· Verwenden Sie das für Ihre Feuerstätte geeignetste Brennmaterial.
· Wird der Raum, in dem Ihre Feuerstätte aufgestellt ist, mit genügend Frischluft versorgt? Beachten Sie, das Dichtungsmaßnahmen gegen Wärmeverlust auch die Frischluft für Ihre Feuerstätte nehmen können.
· Beachten Sie bei Ölöfen den Zündvorgang, damit nicht zuviel Öl in den Verdampfer gelangen kann.
· Bitte, verwenden Sie zum Anheizen keine brennbaren Flüssigkeiten, sondern verwenden Sie Papier und trockenes Kleinholz oder im Handel erhältliches Anzündmaterial.
· Geben Sie das trockene Brennmaterial etappenweise in den Feuerraum, damit es zur vollkommenen Verbrennung kommt und die Energie voll ausgenützt werden kann. Heller, kaum sichtbarer Rauch bedeutet gute Ausnützung der Energie und Schonung der Umwelt, dunkler Rauch bedeutet Mehrkosten und vorallem Schädigung der Umwelt.
· Es ist verboten, Abfälle wie z. B. Leder, Kunststoffe, Spanplattenabfälle, kunststoffbeschichtete und / oder mit Holzschutzmittel behandelte Holzabfälle (Bahnschwellen, Telegrafenmasten udgl.), Altöl, Reifen usw. zu verheizen.
· Halten Sie den Aschenraum und den Rost frei von Schlackenresten, damit die vorgesehene Luftzufuhr von unten gewährleistet bleibt.
· Kontrollieren und beobachten Sie die Drosselklappe (Luftklappe) und sperren Sie die Luftzufuhr erst ab, wenn nur noch ein Glutbett vorhanden ist.
· Achten Sie darauf, daß der zuständige Rauchfangkehrermeister die gesetzlich vorgesehenen Kehrfristen einhält. Sparen Sie nicht am falschen Ort.
· Reinigen Sie die Feuerstätte und die Rauchrohre in regelmäßigen Zeitabständen. Dadurch ist die Ausnützung der Energie und vorallem die vorgesehene sichere und gefahrlose Ableitung der Rauchgase gewährleistet.
· Halten Sie brennbare oder explosive Stoffe (Vorhänge, Spraydosen usw.) von Feuerstätten fern. Auch das Trocknen von Wäsche in der Nähe oder gar über einer Feuerstätte hat schon so manchen Brand verursacht.
· Lagern Sie die Asche nur in nichtbrennbaren, geschlossenen Behältern auf nicht-brennbarem Fußboden. Lagern Sie die Asche nicht zusammen mit anderen brennbaren Materialien. Bedenken Sie, daß Asche bis zu 24 Stunden die Glut halten kann.
· Feuerstätten, die mit Gas betrieben werden, sind hier nicht behandelt. Es gelten hierfür zusätzliche gesetzliche Bestimmungen, über die Sie sich genauestens informieren sollten.

Tips für Strom-Heizungen
· Auch von diesen Heizungen gehen Gefahren aus, die einen wesentlichen Stellenwert in der Brandschadenstatistik aufweisen. Es sei hier nur besonders auf die Heizkissen und Heizdecken verwiesen, die niemals unbeaufsichtigt, oder gar beim Schlafen eingeschaltet sein dürfen.
· Beachten Sie bei Direktheizgeräten die hohen Oberflächentemperaturen und halten Sie brennbare Stoffe fern.
· Wenn Sie diesbezügliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Feuerwehr oder an den zuständigen Rauchfangkehrermeister.

Verfasser: BOK Alfred Janesch, Leiter des Sachgebietes "Vorbeugender Brandschutz" bei der Berufsfeuerwehr Klagenfurt

Tipps dazu auch von unserer Feuerwehr:
http://www.ff-obervellach.at

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