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Andere Länder - andere VERKEHRSsitten

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Ein Überblick der ÖAMTC-Clubexperten über unerwartete Verkehrsbestimmungen in europäischen Ländern

"In etlichen Ländern gelten Verkehrsbestimmungen, mit denen Urlauber wohl nicht rechnen", weiß ÖAMTC-Touristiker Thomas Dürnsteiner. So sieht beispielsweise ein Gesetz in San Marino vor, dass Fahrzeuglenker am Steuer nicht rauchen dürfen. Aber nicht nur San Marino überrascht mit unerwarteten Vorschriften. Auch in anderen Ländern gibt es von Österreich abweichende Vorschriften. Hier ein kleiner Überblick:

* Bosnien und Herzegowina: Führerscheinneulinge aufgepasst. Für Personen unter 23 Jahren, die ihren Führerschein kürzer als ein Jahr besitzen, gilt zwischen 23 Uhr und 5 Uhr früh ein Fahrverbot. "Auch österreichische Führerscheinneulinge sollten sich bei Fahrten in die Region an die Regelung halten und so eventuellen Problemen aus dem Weg gehen", rät Dürnsteiner.

* Griechenland: Vielen österreichischen Reisenden ist es schon zum Verhängnis geworden, dass in Griechenland ein in den Kreisverkehr einfahrendes Fahrzeug Vorrang hat. Außerdem ist hier Telefonieren am Steuer nur unter Verwendung einer kabellosen Freisprecheinrichtung (Bluetooth) erlaubt.

* Norwegen hat spezielle Zollbestimmungen für Kinder unter 12 Jahren: "Kinder dürfen nur Erfrischungsgetränke, Kakaoprodukte und Süßigkeiten zollfrei einführen", erklärt der ÖAMTC-Touristiker.

* Rumänien sieht eigene Bestimmungen für den Fall einer Verkehrskontrolle vor: Der Fahrer ist verpflichtet, im Fahrzeug zu bleiben und mit den Händen am Lenkrad den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten. Auch mitfahrende Personen dürfen die Autotüren nicht öffnen.

* Slowakei und Luxemburg: Navigationsgeräte dürfen nicht in der Mitte der Windschutzscheibe platziert werden. "Diese müssen am linken unteren Bereich der Windschutzscheiben-Innenseite angebracht werden", sagt der ÖAMTC-Touristiker.

* Spanien: Beim Tanken muss man während des Tankvorgangs sämtliche elektrische und elektromagnetische Geräte (z.B. Mobiltelefone, Radio, Fahrzeugbeleuchtung) abschalten. Denken muss man auch an die Vorschrift, dass in Spanien (wie auch in Serbien) ein Reservereifen verpflichtend mitzuführen ist.

* Tschechien: Hier ist bei allen Verkehrskontrollen durch die Polizei ein Alkotest obligatorisch vorgeschrieben. "In Prag ist außerdem der Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist verboten", so Dürnsteiner. "Und auch bei Zigaretten und Kaugummis ist man streng – beides sollte nicht auf der Straße landen."

* Ungarn: Hier müssen Radfahrer bei Dunkelheit oder schlechter Sicht außerhalb des Ortsgebietes eine Warnweste tragen. "Oft betroffen sind somit auch österreichische Radler, die den Neusiedler See umrunden. Also unbedingt an die Warnweste denken", rät der ÖAMTC-Touristiker.

Weitere praktische Reiseinformationen gibt es beim ÖAMTC zu 39 Ländern in Form einer Broschüre für das Handschuhfach. Clubmitglieder erhalten diese bei allen ÖAMTC-Stützpunkten. Für alle Reisenden gibt es außerdem online eine Länderdatenbank.

Quelle: ÖAMTC - Pressedienst

Eine Information des NÖ Zivilschutzverband - Bezirksleitung Baden - 2010-02-24/EO

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