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Sicherer Badespaß

  • Schwimmreifen ©
Alle freuen sich bei heißen Temperaturen auf ein unbeschwertes Badevergnügen in Freibädern, Seen oder im heimischen Pool. Insbesondere Kleinkinder genießen das unbekümmerte Plantschen in diesen Gewässern. Jedoch kann aus dem frohen Treiben unversehens dramatischer Ernst werden, denn Ertrinken ist bei Kleinkindern, nach Verkehrsunfällen, die häufigste Todesursache.

Nicht nur für Kleinkinder besteht eine Gefahr beim schwimmen. Nein, auch Erwachsene können beim Baden in eine Notsituation kommen, die tragisch enden kann. Daher möchten wir Ihnen auch Ihnen die Baderegeln wieder in Erinnerung bringen.

Ursache dafür ist, dass Kinder unter fünf Jahren ihren, im Verhältnis zum restlichen Körper schweren Kopf durch die noch ungenügend entwickelte Muskulatur nicht eigenständig aus dem Wasser heben können. Daher sind sie nicht im Stande sich selbst zu retten oder auch nur auf sich aufmerksam zu machen. Kleinkinder gehen lautlos unter und schon eine Wassertiefe von nur 20 cm kann ihnen zum Verhängnis werden. Wer so junge Erdenbürger unbeaufsichtigt auch nur in der Nähe von Gewässern lässt, riskiert tragische Folgen. Wobei oft schon weinige Minuten der Unaufmerksamkeit dafür ausreichen. Nur wenn Eltern, aber auch andere Personen aufmerksam sind und einige wichtige Verhaltensregeln berücksichtigen, können die Kleinen ungefährdet die warme Jahreszeit genießen.

Schwimmhilfen für Kleinkinder:

Eltern glauben oft, dass ihre Sprösslinge nicht ertrinken können, wenn sie mit Schwimmreifen oder einem aufblasbaren Tier beziehungsweise mit einer Luftmatratze im Wasser unterwegs sind. Dies ist jedoch ein fataler Irrtum. Derartige Gegenstände sind nur reines Spielzeug und schützen nicht vor dem Ertrinken, denn sie können ein Durch- oder Abrutschen nicht verhindern. Beschränkte Sicherheit bieten nur normgerechte Schwingflügel, die am Oberarm nahe den Schultern aufgeblasen werden. Dadurch wird der Kopf des Kindes sicher über dem Wasserspiegel gehalten und die Kleinen können sich gut und frei bewegen. Erkennbar sind der ÖNORM EN 13138 entsprechende Schwimmflügel an getrennt voreinander aufblasbaren Kammern, Sicherheitsventilen und am CE-Zeichen.

Jedoch sind auch derartig ausgerüstete Wasserratten niemals wirklich sicher und daher ist immer die Aufsicht von Erwachsenen notwendig.

Spaß im Schwimmbad:

Kindern bereitet das Herumtoben ums und das Springen ins Pool oft den größten Spaß. Vielfach passieren dabei aber gefährliche Zusammenstöße mit anderen oder mit Hinternissen. Gerade bei einem Kopfsprung in unbekanntes Gewässer sind Kopfverletzungen an der Wirbelsäule keine Seltenheit. Auf der Rutsche gilt: Nicht auf dem Bauch, Kopf voran oder gar stehend rutschen.

Außerdem ist es wichtig, immer einzeln zu rutschen und nach der Landung sofort aus der Bahn zu schwimmen.

Todesfalle Teich:

Kleinkinder ertrinken oft im eigenen oder Omas Gartengewässer. Sie spielen unbeaufsichtigt beim Pool oder Biotop und fallen hinein. Gelangt der Kopf des Kleinkindes unter Wasser verfällt es, wie anfangs erwähnt, in eine Starre und ertrinkt letztendlich lautlos. Auch wenn der Unfall durch Glück nicht tödlich ausgeht, ist die Gefahr eines bleibenden Gehirnschadens wegen unterbrochener Sauerstoffzuführ sehr groß.

Da Biotope, Schwimmbecken, Teiche, aber auch Regentonnen für Kleinkinder und Haustiere schnell zur tödlichen Falle werden können, sind Eigentümer verpflichtet, Gewässer abzusichern. Solche Gewässer sollen möglichst nur an gut einsehbaren Stellen angelegt werden. Instabile Randbereiche wie lose Platten, Steine oder rutschiger Untergrund sollten vermieden werden.Ein besonders guter Schutz für Kleinkinder sind geeignete Umzäunungen. Statt des Zauns ist auch ein knapp unter der Wasseroberfläche montiertes Fanggitter möglich, es lässt das Kind beim Sturz ins Wasser zwar nass werden, aber nicht untergehen. Im Fachhandel werden auch Systeme angeboten, welche auf die Wasserverdrängung reagieren.

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch mal zum Sturz in Nass, machen sie sofort mit lautem Ton darauf aufmerksam und retten damit möglicherweise das Kinderleben. Für weitere Informationen steht der Folder des Kuratoriums für Verkehrssicherheit „Spaß im kühlen Nass“ kostenlos unter www.kfv.a t zum Download zur Verfügung.

 

Baderegeln:

 

  1. Gehen Sie nur schwimmen, wenn Sie auch gesund sind!
  2. Beachten Sie die Hinweisschilder im Freibad bzw. auf dem Teich- oder Seegelände. Der auf den Hinweisschildern aufgezeigten Verordnung ist Folge zu leisten.
  3. Gehen Sie nie ohne sich abgekült und geduscht zu haben in das Wasser!
  4. Verlassen Sie das Wasser, wenn Ihnen kalt wird. Durch das Auskühlen des Körpers kann es zu Krämpfen kommen und die können für einen auch ausgezeichneten Schwimmer gefährlich werden!
  5. Bei Ohrenschmerzen oder einer Ohrenverletzung unterlassen Sie das schwimmen, tauchen oder in das Wasser zu springen!
  6. Nach einem ausgibigen Essen warten Sie bis zu einer Stunde zu, bevor Sie wieder in das kühle Nass gehen!
  7. Schützen Sie sich vor der Sonne mit Sonnencreme, T-Shirt, Sonnenschirm, usw. Bei überhitzten Körper unbedingt abkühlen, bevor Sie in das Wasser gehen! 
  8. Lassen Sie sich nicht von anderen zu etwas überreden, was Sie nicht gut können (z.B. weit hinausschwimmen, in unbekannten Gewässer springen, etc.)!
  9. Springen Sie nicht in ein Gewässer, dass Sie nicht kennen! Springen Sie nur dort in das Wasser, wo es erlaubt ist und gefährden Sie dabei keine anderen Schwimmer!
  10. In einem Erlebnisbad sind oft viele Menschen. Beobachten Sie daher auch die Leute in Ihrer Umgebung. Rufen Sie Hilfe herbei, wenn jemand in Gefahr ist!

 

Bei Beachtung der obigen Baderegeln steht einen erholsamen Badetag nichts mehr im Wege.

 
Ihr Sicherheitsinformationszentrum wünscht Ihnen herrliche Badestunden und viele sonnige Tage!

Für etwaige Fragen steht Ihnen die SIZ-Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

 

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