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Sicheres Skilaufen

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Jedes Jahr kommt es im alpinen Skilauf zu zahlreichen Unfällen.
Die Hauptursachen sind:
  • Selbstüberschätzung des eigenen Könnens

  • schlecht eingestellte Skibindungen

  • mangelnde Kondition

  • Besonders gefährdet sind nicht die Anfänger (17,9 Prozent) sondern die mittelmäßigen Skifahrer, die sich einfach zuviel zumuten. Die Pistenprofis belasten die Unfallbilanz dagegen nur mit fünf Prozent. Generell kann man aber feststellen: Würden die Skifahrer mehr Rücksicht aufeinander nehmen und die FIS-Regeln beherzigen, ließen sich die meisten Unfälle vermeiden.



    Die Pistenregeln der FIS



    1. Rücksicht



    Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.



    2. Geschwindigkeit und Fahrweise



    Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.



    3. Fahrspur



    Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet



    4. Überholen



    Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.



    5. Einfahren und Anfahren



    Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.



    6. Anhalten



    Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.



    7. Aufstieg und Abfahrt



    Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.



    8. Zeichen beachten



    Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signale beachten.



    9. Hilfeleistung



    Bei Unfällen ist jeder Skifahrer verpflichtet, Hilfe zu leisten.



    10. Ausweispflicht



    Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.



    Ihr Sicherheits-Informations-Zentrum wünscht Ihnen einen schöne Urlaubstage und einen unfall- und verletzungsfreien Urlaub.



    Kontakt:



    GR Helmut Nossek (Gfbl des NÖZSV für den Bezirk Mödling) - Tel. 0650 3953140 oder h.nossek@kabsi.at


     

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