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Zeuge sein ist einfach Pflicht!

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Sicher haben Sie so eine Situation schon einmal erlebt: Jemand wird angepöbelt, gestoßen, bedrängt. Hand aufs Herz: Haben Sie geholfen? Zeugen sind gesetzlich verpflichtet, Verletzten beizustehen. Das Einschreiten bei weniger schweren Delikten ist nicht nur eine moralische Pflicht. Laut Gesetz ist jeder zur Hilfe verpflichtet. Wer wegsieht, macht sich strafbar!

Auch für Zeugen von Verbrechen gilt: Sie sind verpflichtet, gegenüber der Polizei und vor Gericht auszusagen. Wenn Sie selbst nicht eingreifen können, verständigen Sie unter der Notrufnummer 133 die Polizei. Oft haben Hinweise aus der Bevölkerung zur Aufklärung von Straftaten geführt.

Wenn Ihnen in Ihrem Wohngebiet ein Fahrzeug oder eine Person verdächtig erscheint, rufen Sie die Polizei. Notieren Sie sich das Kennzeichen. Vielleicht ist gerade Ihr Hinweis der Ansatz für die Klärung eines Verbrechens.

Tipp: Rufen Sie lieber einmal zu viel als zu wenig die Polizei.

Zur Auffrischung: Die Polizei ist über die Notrufnummer "133" oder "112 (Euronotruf)" jederzeit in Notfällen für Sie erreichbar!

Eine Information des NÖZSV - Bezirksleitung Mödling.
Kontakt: h.nossek@kabsi.at
Web: www.noezsv.at

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