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Wohnbauförderung "Sicheres Wohnen"

  • Alarmanlage ©
Die Tagen werden immer kürzer, die Weihnachtszeit und Ballsaison steht vor der Tür und die Einbrüche zur Dämmerungszeit nehmen zu. Damit Sie Ihr Eigenheim gegen den Zutritt unbefugter Personen sichern können, wurde im Rahmen des NÖ Wohnbaumodells ein spezielles Förderungspaket "Sicheres Wohnen" entwickelt. Der nachfolgende Artikel informiert Sie, wie das Land Niederösterreich gezielte Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch und Diebstahl finanziell unterstützt. Wie wird gefördert?

  • Die Förderung basiert auf einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.

  • Der Einbau von Sicherheitstüren, Sicherheitsfenstern und Alarmanlagen wird bei Eigenheimen, Wohnhäusern und Wohnungen gefördert.

  • Für die Zuerkennung dieses Zuschusses müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Eine Doppelförderung aus dem Wohnbauförderungsmittel ist nicht möglich.

  • Dieser Zuschuss kann nur einmal gewährt werden und es besteht auch kein Rechtsanspruch auf die Gewährung.



Was wird gefördert?
Für folgende Maßnahmen kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gefördert werden:

  • Mechanischer Schutz bei eienr Wohnung in Mehrfamilienhäuser:
    Sicherheitstüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2 bis zu € 1.000,-

  • Elektronischer Schutz bei einen Eigenheim, Wohnhaus oder Wohnung:
    Alarmanlagen nach VSÖ- oder VDS-Richtlinien bis zu € 1.000,-

  • Umfassender mechanischer Schutz bei einem Eigenheim oder Wohnhaus:
    Sicherheitstüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2 und Sicherheitsfenster mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2 bis zu € 2.000,-



Sicherheitstüren müssen der ÖNORM B5338 oder ENV 1627 entsprechen. Die ausführende Firma muss den fachgerechten Einbau sowie die Zertifizierung des Fabrikates bestätigen.

Alarmanlagen müssen den VSÖ- oder VDS-Richtlinien entsprechen, wobei ein Nachweis der konzessionierten ausführenden Firma über den fachgerechten Einbau samt Bestätigung über die entsprechende Richtlinie zu erbringen ist.

Welche Voraussetzung müssen erfüllt werden?
Zuschüsse könen nur dann zuerkannt werden, wenn

  • alle zivilrechtlichen Erfordernisse erfüllt sind und die erforderlichen Zustimmungserklärungen sowie allfällige erforderliche behördliche Bewilligungen für die Errichtung der Sicherheitsmaßnahmen durch den Antragssteller eingeholt werden.

  • die Sicherheitsmaßnahmen den geltenden Normen entsprechen.

  • sich der Antragsteller verpflichtet hat

    a. für eine Kontrolle der Förderungsstelle oder einer von dieser beauftragten Person jederzeit ohne Voranmeldung Zugang zur Anlage bzw. zum Objekt zu gewähren.

    b. für den Fall der Nichteinhaltung der Förderungsvoraussetzungen den bewilligten Zuschuss zurückzuzahlen.



Antragsteller
Einen Antrag um Förderung können natürliche Personen, wie Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, Mieter und Pächter, einbringen.

Förderungsantrag
Das von der Wohungsförderungsabteilung aufgelegte Antragsformular muss für die Einreichung der Förderung verwendet und inklusive aller erforderlichen Nachweise und Beilagen übermittelt werden. Das Antragsformular kann bei folgenden Stellen eingereicht werden:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung, Landhausplatz 1 /Haus 7A, 3109 St. Pölten sowie bei den Außenstellen der Wohnungsförderungsabteilung in den Bezirkshauptmannschaften.

Weiters kann auch im Internet unter der Adresse http://www.noe.gv.at/service/f/f2/Sicherheit/struktursi.htm das Antragsformular heruntergeladen werden.

Der Antrag kann nach Abnahme durch die ausführende Firma und bis spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme bzw. Einbau eingereicht werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen bzw. Bestätigungen anzuschließen:

  • Originalrechnung und Originalzahlungsbelege (werden nach Prüfung retourniert)

  • Bestätigung der Gemeinde über die erfolgte Bauanzeige bzw. die erteilte Baubewilligung, sowie die Widmung des Objektes (siehe Antragsformular, Seite 2)

  • Bestätigung der ausführenden Firma (Stempel und Unterschrift) über die fachgerechte Ausführung (Abnahmeprotokoll, siehe Antragsformular, Seite 3).



Eine Information des NÖZSV - Bezirksleitung Mödling
Kontakt:
Helmut Nossek, Geschäftsführender Bezirksleiter ( h.nossek@kabsi.at )

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