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Rettungsgasse

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sie könnte auch Ihr Leben retten..

Wie funktioniert die Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse rettet im Ernstfall Leben, denn sie ermöglicht ein viel schnelleres Ankommen der Einsatzkräfte als bisher. Seit 1.1.2012 ist sie Pflicht, doch wie verhält man sich im Ernstfall richtig?

Rettungsgassen sind ab 1. Jänner 2012 bei Staubildung Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen. Rettung, Feuerwehr, Polizei und sonstige Einsatzkräfte sind dadurch um bis zu vier Minuten schneller am Unfallort – die Überlebenschancen von schwer verletzten Unfallopfern steigen um bis zu 40 Prozent.

Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zur Rettungsgasse:

1. Wann ist die Rettungsgasse zu bilden?

Die Rettungsgasse muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr vorausschauend und umgehend gebildet werden – auch wenn weit und breit noch kein Einsatzfahrzeug in Sicht ist. Wird die Rettungsgasse erst bei Herannahen eines Einsatzfahrzeuges gebildet, kosten die Ausweichmanöver wertvolle Zeit, die im Ernstfall entscheidend sein kann. Die Ursache der Verkehrsbehinderung spielt dabei keine Rolle – bei Staubildung muss die Rettungsgasse IMMER gebildet werden. Rettungsfahrzeuge müssen einen Stau auch dann schnell und ungehindert passieren können, wenn sie zu einem anderen Einsatzort müssen oder mit einem Notfallspatienten auf dem Weg ins Krankenhaus sind.

2. Wer darf die Rettungsgasse benutzen?

Die Rettungsgasse darf ausnahmslos von Feuerwehr, Polizei und Rettung sowie von Straßen- und Pannendiensten befahren werden. Zivile Sanitäter dürfen die Rettungsgasse nur im Einsatzfahrzeug befahren. Die missbräuchliche Benützung der Rettungsgasse bzw. die Behinderung eines Einsatzfahrzeuges ist mit einer Geldstrafe von 72 bis 2.180 Euro belegt. Nur im äußersten medizinischen Notfall – zum Beispiel, wenn ein Mitfahrender einen Herzinfarkt erleidet – darf die Rettungsgasse auch von privaten Fahrzeugen befahren werden. Ein notwendiger Spurwechsel und ein damit verbundenes Queren der Rettungsgasse ist nur dann erlaubt, wenn man sich auf der anderen Seite sicher wieder einordnen kann. Vorsicht vor herannahenden Einsatzfahrzeugen!

3. Darf der Pannenstreifen benützt werden?

Ja, unbedingt. Für die Bildung der Rettungsgasse ist der Pannenstreifen zu befahren. Das Befahren des Pannenstreifens ist aber nur für die Rettungsgasse erlaubt!

4. Was ist zu tun, wenn die Straßenbreite nicht ausreicht, um eine Rettungsgasse zu bilden?

Der Großteil der Autobahnen und Schnellstraßen ist ausreichend breit, um eine Rettungsgasse zu bilden – der Pannenstreifen soll dabei mitbenützt werden. In Ausnahmefällen, wenn die Bildung einer Rettungsgasse gar nicht möglich ist (z. B. Engstellen in Tunneln oder im Baustellenbereich) gilt wie bisher: Feuerwehr, Rettung und Polizei ist so schnell und gut wie möglich Platz zu machen! ACHTUNG: Verkehrsteilnehmer/innen sind auch dann zur Bildung einer Rettungsgasse verpflichtet, wenn vorausfahrende Fahrzeuge noch keine Rettungsgasse gebildet haben!

5. Motorräder dürfen bisher am Stau vorbeifahren. Dürfen sie auch die Rettungsgasse benützen?

Nein. Auch Motorräder müssen die Rettungsgasse bilden und dürfen sie keinesfalls befahren.

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