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Grips statt Gips (mit Videoclips)

  • ) Skifahrer-Neu 2009 © 2008 Montana Sport International AG
Millionen von Wintersportbegeisterten tummeln sich jährlich auf den Pisten – doch leider nicht immer unfallfrei. Wenn man nicht über seine Verhältnisse fährt, die Pistenregeln beachtet und eine gut gewartete Ski- und Snowboardausrüstung hat, ist die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu erleiden wesentlich geringer.

 

Nachstehend die zehn FIS-Pistenregeln, die jeder Wintersportler kennen und berücksichtigen sollte.

Tipps und Videoclips wurden dankenswerter Weise vom Schisicherheitsdienst des Landes Kärnten zur Verfügung gestellt.


1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. (Videoclip)

2. Beherrschung der Geschwindig­keit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. (Videoclip)

3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet. (Videoclip)

4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. (Videoclip)

5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. (Videoclip)

6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. (Videoclip)

7. Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. (Videoclip)

8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten. (Videoclip)

9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet. (Videoclip)

10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. (Videoclip)


Weitere Sicherheitstipps:

Pistenregeln (Download)

Skifahren und Snowboarden (Download)

Verhaltensrichtlinien für Skifahrer und Snowboarder des Landes Kärnten (Download)

Weitere Tipps für Ihre persönliche Sicherheit und die private Vorsorge gibt es im Sicherheitsratgeber des Kärntner Zivilschutzverbandes, der kostenlos angefordert werden kann.

Kärntner Zivilschutzverband
9020 Klagenfurt, Rosenegger Straße 20, Haus der Sicherheit
Tel. 050-536-57080, FAX 050-536-57081
E-Mail: zivilschutzverband@ktn.gv.at  

Foto:Skifahrer-Neu2009

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