Aktuelles

Coronavirus © Marktgemeinde Maria Anzbach

Corona Virus Info

Was ist das Corona-Virus?
Coronaviren können beim Menschen leichte Erkältungen bis hin zu schweren Lungenentzündungen verursachen (SARS-CoV-2 = Virus, COVID-19 = Erkrankung).
Vorsorge:
- Regelmäßges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden
- Nicht in die Handflächen husten oder niesen, bedecken Sie Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch
- Halten Sie einen Mindestabstand von ca. 1 bis 2 Metern zu krankheitsverdächtigen Personen


Marktgemeinde Maria Anzbach – An einen Haushalt – Amtliche Information
Liebe Gemeindebürgerinnen, liebe Gemeindebürger!
Nachdem uns täglich neue Informationen unserer Bundesregierung über weitere Maßnahmen zur Einschränkung der
weiteren Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Virus, COVID-19) erreichen, möchten wir in den folgenden Zeilen
die Umsetzung dieser Maßnahmen sowie die Auswirkungen für Maria Anzbach zusammenfassen:
• Absage sämtlicher Veranstaltungen zumindest bis Anfang April 2020
• Sperre von Spielplätzen, Sportplätzen und sonstigen öffentlichen Plätzen
• Schließung von Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen bis Ostern
• Vorübergehende Schließung von Geschäften ab Montag, 16.03.2020
• Vorübergehende Schließung der Gastronomie ab Dienstag, 17.03.2020, ausgenommen Zustelldienste
• Ausgangsbeschränkungen für die gesamte Bevölkerung
• Einrichtung eines Versorgungsdienstes für einen besonders gefährdeten Personenkreis
• Einrichtung einer Info-Hotline in der Gemeinde: Tel. 02772/52481-25
• Vorübergehende Einschränkung des Parteienverkehrs im Gemeindeamt, Änderung des Zugangs zum
Postpartner im Gemeindezentrum
• Absage sämtlicher Veranstaltungen zumindest bis
Anfang April 2020
Bereits vor Verkündung des Versammlungsverbotes
wurden in Maria Anzbach viele Veranstaltungen
abgesagt. Nunmehr ist es von Bundesseite offiziell auf
unbestimmte Zeit verboten worden, Versammlungen
abzuhalten, egal in welcher Größenordnung. Daher
werden sämtliche Veranstaltungen in Maria Anzbach
zumindest bis Anfang April 2020 abgesagt. Auch
Freizeiteinrichtungen in Volksschule, Kindergarten und
Sporthalle werden nicht stattfinden. Die Sporthalle wird
vorübergehend gesperrt. Kirchliche Veranstaltungen,
auch die Gottesdienste, werden bis zum Palmsonntag
abgesagt.
• Sperre von Spielplätzen, Sportplätzen und
sonstigen öffentlichen Plätzen
Der öffentliche Spielplatz beim Sportplatz, der
Fußballplatz, der Trainingsplatz, die Tennisplätze, die
Stockbahnen und sämtliche Spielplätze von
Genossenschaften werden vorübergehend gesperrt.
Auch der Skaterplatz in Furth wird gesperrt.
• Schließung von Bildungs- und
Kinderbetreuungseinrichtungen bis Ostern
Die nachfolgenden Bildungs- und
Kinderbetreuungseinrichtungen werden vorerst
geschlossen bzw. auf Notbetrieb umgestellt:
- Kleinkindgruppe Zwergerlnest Maria Anzbach
(Schließung ab 18. März - Notbetrieb bei
Bedarf)
- NÖ Landeskindergarten Maria Anzbach
(Schließung ab 18. März - Notbetrieb bei
Bedarf)
- Volksschule Maria Anzbach (Schließung ab 18.
März - Notbetrieb bei Bedarf)
- Schulische Nachmittagsbetreuung in der
Volksschule Maria Anzbach (Schließung ab 18.
März – Notbetrieb bei Bedarf)
- Musikschulverband Maria Anzbach-Eichgraben
(Schließung ab 16. März)
- Mediathek Maria Anzbach (Schließung ab
sofort)
Der Notbetrieb steht nur für Kinder zur Verfügung,
deren Eltern zu folgendem Personengruppen gehören:
- Ärztinnen/Ärzte sowie weiteres medizinisches
Personal
- Pflegepersonal
- Personal von Blaulichtorganisationen
- Mitglieder von Einsatz- und Krisenstäben
- Personen, die in der Versorgung tätig sind:
Angestellte in Apotheken,
Lebensmittelbetrieben und öffentlichen
Verkehrsbetrieben
- Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher
Die Betreuung ist bei der jeweiligen
Betreuungseinrichtung schriftlich zu beantragen.
• Vorübergehende Schließung von Geschäften ab
Montag, 16.03.2020
Viele Betriebe haben aufgrund bundesgesetzlicher
Vorschriften ab Montag, 16.03., geschlossen.
Folgende Geschäfte haben in Maria Anzbach jedenfalls
(zu den gewohnten Zeiten) geöffnet:
- Unimarkt
- Apotheke
- Postpartner
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Auch für andere Betriebe ist es möglich, offen zu halten.
Dies betrifft vor allem das Baugewerbe (ausgenommen
Ladenverkauf), Kfz-Betriebe, etc. Informationen zu
Öffnungen und Öffnungszeiten erhalten Sie in den
betreffenden Betrieben.
Ärzte und Praxisstellen im Gesundheitsbereich dürfen
ebenfalls geöffnet halten. Hier erfragen Sie bitte die
Öffnungszeiten bei den jeweiligen Stellen. Bitte
bedenken Sie, dass aber auch hier vorher telefonisch ein
Termin vereinbart werden muss.
Ein großer Dank gilt jenen, die unsere Grundversorgung
aufrechterhalten!
• Vorübergehende Schließung der Gastronomie ab
Dienstag, 17.03.2020, ausgenommen Lieferservice
Die Gastronomie hat am Montag, 16.03.2020
eingeschränkt bis 15 Uhr geöffnet. Ab Dienstag,
17.03.2020, sind die Lokalbetriebe vorübergehend
gänzlich geschlossen. Ausgenommen davon ist der
Lieferservice.
• Ausgangsbeschränkungen für die gesamte
Bevölkerung
Ab Montag, 16. März 2020 ist der Aufenthalt außerhalb
des Wohnbereichs nur für folgende Tätigkeiten erlaubt:
- Berufsarbeit, die nicht aufgeschoben werden kann
- Notwendige Besorgungen (Lebensmittel,
Medikamente)
- Hilfe für andere Personen
- Spaziergänge nur einzeln oder mit Personen, mit
denen man zusammenwohnt
• Einrichtung eines Versorgungsdienstes für einen
besonders gefährdeten Personenkreis – Suche
nach helfenden Personen
- Ältere Menschen und Menschen mit
Vorerkrankungen (Herz, Lunge etc.) zählen zum
besonders gefährdeten Personenkreis des Corona-
Virus. Diese Personen sollten in den nächsten
Wochen ihr Haus bzw. ihre Wohnung nicht
verlassen, damit sie sich selbst vor einer Ansteckung
bestmöglich schützen. Die dringend notwendigen
Besorgungen sollten durch Verwandte, Freunde
oder Nachbarn erledigt werden. Gehören Sie zu
diesem Personenkreis und haben diese Möglichkeit
nicht? Dann wenden Sie sich bitte an die
Marktgemeinde Maria Anzbach, die ab sofort mit der
Unterstützung von Freiwilligen einen
Versorgungsdienst für diese Erledigungen anbietet.
- Sie haben Zeit und möchten diesen Personen beim
Bewältigen des Alltags (Einkaufen von
Lebensmitteln, Medikamenten, etc.) helfen?
In beiden Fällen melden Sie sich bitte am Gemeindeamt
während der Amtsstunden unter unserer Info-Hotline
02772/52481-25 bzw. per e-mail an info@mariaanzbach.
at
Beachten Sie bitte dabei:
- Es wird kein Personentransport durchgeführt
- Pro Haushalt ist nur eine Zustellung pro Woche
möglich
- Die Produkte müssen im Sortiment des Unimarkts
sowie der Apotheke Maria Anzbach verfügbar sein.
• Einrichtung einer Info-Hotline in der Gemeinde:
Tel. 02772/52481-25
Die Gemeinde hat für weitere Informationen, Auskünfte
und für den Versorgungsdienst eine eigene Info-Hotline
während der Amtsstunden des Gemeindeamtes (Mo, Mi,
Do 7-12 Uhr und 13-16 Uhr; Di 7-12 und 13-19 Uhr, Fr 7-
12 Uhr) eingerichtet. Dazu wählen Sie bitte die Nummer
02772/52481-25
• Vorübergehende Einschränkung des
Parteienverkehrs im Gemeindeamt, Änderung des
Zugangs zum Postpartner im Gemeindezentrum
Aufgrund der aktuellen Situation ist es notwendig
geworden, den persönlichen Kundenverkehr im
Gemeindeamt bis auf weiteres einzustellen. Diese
Maßnahme dient dazu, den Gemeindebetrieb und auch
den Katastrophenstab aufrecht zu erhalten.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen weiterhin
telefonisch zur Verfügung. Schriftliche Eingaben richten
Sie bitte per e-mail an info@maria-anzbach.at. Es steht
Ihnen außerdem der amtliche Briefkasten direkt rechts
neben dem Eingang Hauptstraße des
Gemeindezentrums zur Verfügung.
Der Postpartner hat für Postdienstleistungen weiterhin
zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Ab Montag, 16.
März, ändert sich jedoch die Übernahme bzw. die
Übergabe der Postsendungen: Diese findet nicht mehr
im Innenraum, sondern über einen eigens installierten
Außenschalter rechts neben dem Eingang Hauptstraße
statt. Bitte reduzieren Sie auch hier den Besuch auf
dringend notwendige Besorgungen. Wir danken für Ihr
Verständnis!
Abschließend noch ein Appell an die gesamte
Bevölkerung:
Bitte nehmen Sie die Vorgaben der Bundesregierung
ernst und reduzieren Sie die sozialen Kontakte auf ein
Minimum. Gemeinsam kann es gelingen, die schnelle
Ausbreitung zu unterbinden, damit unser gut
ausgerüstetes Gesundheitssystem nicht an ihre Grenzen
stößt oder gar überfordert wird und wichtige
Ressourcen, wie Intensivplätze, verfügbar bleiben.
Herzlichst
Ihre Bürgermeisterin
Karin Winter

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Sirene 1 ©

1. Oktober 2005 Zivilschutz-Probealarm in ganz Österreich

Am 1. Oktober 2005 wird der österreichweite Zivilschutz-Probealarm wird vom Bundesministerium für Inneres (BM.I) bereits zum achten Mal durchgeführt. Der Probealarm gilt einerseits der Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, bei der die mehr als 7900 Sirenen getestet werden. Andererseits sollen die Bürger mit den Zivilschutz-Signalen vertraut gemacht werden.

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