Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Marktgemeinde Liebenfels! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.

Aktuelles

Stallhaltepflicht nach Geflügelpest-Biosicherheitsverordnung 2006

  • Vogelgrippe155 ©
Gemäß der Geflügelpest-Biosicherheitsverordnung 2006, BGBL II 189/2006, §3 gilt in einem Umkreis von ca. 10 km um den Geflügelschlachthof in Glanegg weiterhin die Stallhaltungspflicht für Hausgeflügel und andere als Haustiere gehaltene Vögel die dauerhafte Stallhaltung bzw in geschlossenen Haltungsvorrichtungen weiterhin derart vorgeschrieben, dass ein Kontakt mit Wildvögeln und deren Kot jedenfalls ausgeschlossen ist. Betroffen davon sind:
Das gesamte Gebiet der Gemeinde Liebenfels und
die Katastralgemeinden Galling und Projern der Gemeinde St. Veit/ Glan.


Für den Bezirkshauptmann

Mag. Heimo Axmann
Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan
Telefon: 0043 050536 68311
Fax. 0043 050536 68300
e-mail: heimo.axmann@ktn.gv.at

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