Marktgemeinde Langschlag


Marktplatz 37

3921 Langschlag

Tel.: 02814 8218


 

Brandschutz im Betrieb

Brand/ Feuer/ Explosion/ Dämpfe

Durch Kenntnis von Gefahrenquellen, vorbeugende Maßnahmen und entsprechende Vorsicht lassen sich viele Brandursachen ausschließen. Ein gut funktionierender Betriebsbrandschutz ist ein wesentlicher Teil der betrieblichen Vorsorgen zur Vermeidung von Brandkatastrophen.

Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betriebsbrandschutz sind:

- Ordnung und Sauberkeit in allen Objekten
- Einwandfreier Betriebszustand aller Geräte
- Kontrollierter Umgang mit offenem Feuer und Licht
- Genehmigung, Überwachung und Nachkontrolle bei allen brandgefährlichen Tätigkeiten
- Richtige Lagerung der brennbaren Stoffe (Gase und Flüssigkeiten) und der umweltgefährdenden Chemikalien
- Unterweisung der Beschäftigten über das Verhalten im Brandfall und den Einsatz von Kleinlöschgeräten (Erste Löschhilfe)
- Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr (Ortskenntnisse, Alarmierung, Flächen für die Feuerwehr, Löschmittelbereithaltung)

Grundlagen für Schutzvorkehrungen durch den Betriebsbrandschutz sind:

- Einschlägige Bundes- und Landesgesetze mit den Verordnungen
- ÖNORMEN des Österreichischen Normungsinstitutes
- TRVB (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz, herausgegeben vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband und den Brandverhütungsstellen)
- ÖBFV-RL (Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes).

Sicherstellung und Überwachung:

Die Festlegungen der jeweils richtigen Maßnahmen und Regelungen sowie die Kontrolle über deren Durchführung und Einhaltung obliegt behördlicherseits
- der Aufsichtsbehörde,
- dem Arbeitsinspektorat
- sowie der Gemeinde als Bau- und Feuerpolizeibehörde..

Die innerbetrieblichen Kontrollen und Überwachungen sind vom Brandschutzbeauftragten bzw. Betriebsfeuerwehrkommandanten durchzuführen. Der Geschäftsleitung ist darüber zu berichten.

Der Brandschutzbeauftragte

In jedem größeren Betrieb, aber auch in Anstalten und Schulen wird von der Bau- und/ oder Gewerbebehörde ein besonders ausgebildeter Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten:

- Ausarbeitung einer Brandschutzordnung (TRVB O-119)
- Durchführung der Eigenkontrolle, das sind regelmäßige Kontrollen des Betriebes auf Brandsicherheit (TRVB O-120)
- Veranlassung der periodischen Überprüfungen von Brandschutzeinrichtungen
- Festlegung des Verhaltens im Brandfall (TRVB O-119)
- Feuerwehrzufahrt freihalten
- Warnung vor feuergefährlichen Stoffen oder hoher Temperatur
- Rettungsweg - Notausgang.
- Ausbildung der Betriebsangehörigen oder des Anstaltspersonals in der Handhabung der Kleinlöschgeräte (Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes A-01, zu beziehen beim zuständigen Landesfeuerwehrkommando)
- Mitarbeit bei der Ausarbeitung des Brandschutzplanes (TRVB O-121)

Brandschutzplan

Der Brandschutzplan hat alle Informationen über Anordnung und Bauausführung des Gebäudes, mögliche Gefahren im Gebäude, der Verkehrswege, der Flächen für die Feuerwehr und der Löschwasserversorgung zu enthalten. Diese Angaben sind im Brandfall für die Feuerwehr von großer Bedeutung und erleichtern den Einsatz.
Der Brandschutzplan ist bei der Feuerwehr zu hinterlegen und muss im Betrieb für die Feuerwehr jederzeit zugänglich aufbewahrt sein.
Grundlage des Brandschutzplanes ist ein normaler Bauplan (in der Regel im Maßstab 1:100), in dem alle betriebs- und brandschutztechnisch wichtigen Informationen mit genormten Planzeichen (ÖNORM F 2031 oder TRVB O-121) eingetragen sind.

Die wichtigsten dieser Informationen sind:

- Darstellung der Verkehrswege, der Flächen für die Feuerwehr, der Zugänge, der Wasserentnahmestellen und einer eventuell vorhandenen Brandmeldezentrale im Lageplan
- Brandabschnittsbegrenzungen, Fluchtwege mit den Notausgängen sowie Anordnung der Brandmelder mit Schleifenzuordnung in den Geschoßplänen,
- Lage von Hauptschaltern und Absperrvorrichtungen (Gas, Öl, Heißwasser u.ä.),
- Besondere Hinweise auf Gefahren, wie Lagerung von Chemikalien oder brennbaren Flüssigkeiten
- Brandschutzeinrichtungen und Bereithaltung von Löschmitteln

Der Einsatzplan ist die Erweiterung des Brandschutzplanes mit speziellen Angaben für den Feuerwehreinsatz. Er ist von der Feuerwehr auszuarbeiten.

Fluchtweg Orientierungsplan

Die natürliche Reaktion des Menschen gegenüber einer lebensbedrohenden Gefahr ist die Flucht. Die Flucht muss daher aus jedem Betriebs-, Anstalts- oder Schulgebäude immer möglich sein.
Flucht ist nur möglich durch:
- Festlegung und Freihaltung der Fluchtwege und Notausgänge
- Darstellung der Fluchtwege mit Standortposition im Fluchtweg-Orientierungsplan
- Eindeutige und sichere Kennzeichnung der Fluchtwege
Der Fluchtweg- Orientierungsplan soll in jedem Zimmer eines Beherbergungsbetriebes angeschlagen sein!

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