Marktgemeinde Langschlag


Marktplatz 37

3921 Langschlag

Tel.: 02814 8218


 

Brandgefahren in öffentlichen Gebäuden

Brand/ Feuer/ Explosion/ Dämpfe

In öffentlichen Gebäuden und in Büros kommt, aufgrund der höheren Personenanzahl die sich darin Aufhalten, dem vorbeugenden Brandschutz besondere Bedeutung zu. Durch Einhalten einiger wesentlicher Punkte soll verhindert werden, dass es zu einer Brandkatastrophe kommt.

- Ausschmückungen in Veranstaltungsräumen etc. nur mit schwer brennbaren Materialien
- Fluchtwege und Notausgänge freihalten
- Nur die zugelassene Personenanzahl einlassen
- Rauchverbote einhalten
- Bei Theateraufführungen ist von der Feuerwehr eine Brandsicherheitswache zu stellen
- Wand- und Bodenbeläge sind in Gängen zumindest schwer brennbar (B1) und schwach qualmend (Q1) auszuführen
- In Stiegenhäusern sollen zur Sicherung des Fluchtweges überhaupt keine brennbaren Wand- oder Bodenbeläge angebracht sein
- Zigarettenreste sind eine der häufigsten Brandursachen im Büro oder Hotel! Aschenbecher dürfen daher nur in geeignete Metallbehälter mit selbstschließendem Deckel entleert werden.

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