Marktgemeinde Langschlag


Marktplatz 37

3921 Langschlag

Tel.: 02814 8218


 

Brandgefährliches Verhalten, brandgefährliche Tätigkeiten

Brand/ Feuer/ Explosion/ Dämpfe

Ein Brand entsteht zumeist nicht von selbst, er wird oft durch falsches Verhalten beziehungsweise durch Unachtsamkeit verursacht. Vor jeder Tätigkeit sollte überprüft werden ob dadurch ein Brand einstehen könnte. Durch Beachten einiger Verhaltensregeln kann die Gefahr, das es zu einem Brand kommt, deutlich verringert werden.

Rauchen
Unachtsamkeit beim Rauchen, besonders das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder glühenden Zigarettenresten, ist eine häufige Brandursache.
Keinesfalls geraucht werden darf:
- In brandgefährlicher Umgebung (Tankstellen, Theater, Warenhäuser, holz- und papierverarbeitende Werkstätten).
- Bei der Verarbeitung von Kunststoffklebern.
- Beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten wie Fleckputzmitteln, Farben, Lacken, Lösungsmitteln (auch wasserlösliche Lacke sind brennbar) und Versiegelungsanstrichen

Hantieren mit offenem Feuer und Licht
Kerzen sowie Gas- und Petroleumlampen dürfen nicht ohne Aufsicht und nie in leicht brennbarer Umgebung verwendet werden

Feuer im Freien
Feuer gefährdet die Umgebung durch Bodenbrand und Funkenflug! Es muss daher von brennbaren Bauten mindestens 10 m, von Wald und Erntegutlagerungen mindestens 100 m Abstand eingehalten werden. Vor dem Verlassen müssen alle Glutreste zuverlässig mit Wasser gelöscht werden.

Verarbeitung von Lacken, Versiegelungsmitteln und Kunststoffklebern
Alle diese Materialien enthalten Lösungsmittel deren Dämpfe explosiv und schwerer als Luft sind. Bei der Verarbeitung ist daher unbedingt im Arbeitsraum, aber auch in den benachbarten und darunterliegenden Räumen auf folgende Sicherheitsvorkehrungen zu achten:
- Während der Arbeit immer gut lüften.
- Keine Lichtschalter betätigen.
- Nicht rauchen.
- Kein Feuer und offenes Licht verwenden.
- Keine Heiz- und Trocknungsgeräte verwenden.
- Nach der Arbeit alle Behälter dicht verschließen!

Brandgefährliche Tätigkeiten
Heißarbeiten sind die Hauptbrandursache in Industrie und Gewerbe!
Zu den brandgefährlichsten Tätigkeiten zählen:
- Autogenes Schneiden.
- Autogen- und Elektroschweißen.
- Trennschleifen.
- Löten
- Flämmen.
Allen diesen "Heißarbeiten" ist gemeinsam, dass sie bei ihrer Anwendung große und daher zündfähige Hitze freisetzen, aber auch durch Flammen und Funken Zündungen von brennbaren Stoffen sogar in der weiteren Umgebung der Arbeitsstelle sowie in darunter und darüber liegenden Räumen verursachen können. Flammen und Funken können im Staub und in Fugen langanhaltende Schwelbrände auslösen, die erst Stunden nach Arbeitsende zum Ausbruch kommen. Alle Heißarbeiten sind daher nur nach Bereitstellung geeigneter Löschgeräte unter fachlicher Überwachung und mit mehrmaligen Nachkontrollen innerhalb von 2 bis 3 Stunden nach Arbeitsende durchzuführen.

Waldbrandgefahr
Waldbrände vernichten nicht nur Wald- und Wildbestand, sie gefährden vor allem die Personen (Feuerwehr und Forstpersonal), die zur Brandbekämpfung eingesetzt werden müssen. Die Waldbrandgefahr ist im Frühjahr nach der Schneeschmelze sowie im Sommer und Herbst bei Trockenheit, besonders groß. Im Wald ist aber zu jeder Jahreszeit das Anzünden und Unterhalten von Feuern sowie das Rauchen und Hantieren mit offenem Licht grundsätzlich verboten.

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