Marktgemeinde Langschlag


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Brandschutztüren

Artikel/Brandschutz

Die meisten Brände haben eines gemeinsam: Ein relativ kleines Schadensfeuer erzeugt eine enorme Menge an Brandrauch. Das brandschutztechnische "Herz" eines jeden Gebäudes, das Stiegenhaus, versagt. Es wird somit unbenützbar. Wird in dieser Phase das Stiegenhaus trotzdem als Fluchtweg genutzt, sind die Folgen absehbar. Abgesehen davon, daß die Sicht gleich Null ist, gibt es für die Flüchtenden keine atembare Luft mehr. In Panik geratene Personen werden diesen Fluchtweg aber trotzdem als einen möglichen Ausweg betrachten, da für sie eine rationale Entscheidung nicht mehr möglich ist.


Wie können derartige Szenarien vermieden werden?

Einerseits durch richtiges Verhalten der betroffenen Personen im Brandfall und andererseits - und dies erscheint als der effektivere Weg - durch Maßnahmen, die eine Verrauchung des Stiegenhauses unterbinden.

Grundsätzlich besteht die Notwendigkeit, das Kellergeschoß von den übrigen Geschoßen brandschutztechnisch zu trennen. Eine wirksame Trennung des Kellergeschoßes kann jedoch nicht nur durch den Einbau einer ÖNORM-gemäßen Brandschutztür erfolgen. Vielmehr müssen auch Lüftungsschlitze in den Differenzstufen, ins Stiegenhaus mündende Fenster, vom Keller ausgehende Naßzellenentlüftungsstränge, Leitungsdurchbrüche etc. in einer entsprechenden Qualifikation abgeschottet werden.

Erst die Summe dieser Maßnahmen gewährleistet im Brandfall eine Rauchfreihaltung des meist einzigen Stiegenhauses.

Feuerpolizeiliche Vorschriften verbieten die Lagerung von leicht brennbaren Materialien in offenen Dachräumen. Folglich bleibt nur der Keller als Lagerraum für Materialien, die sonst in der Wohnung keinen Platz mehr finden. Hier sammeln sich Papier, Autoreifen, Lackreste, brennbare Flüssigkeiten, Textilien, Kunststoffe etc. die im Brandfall hochtoxische Pyrolyseprodukte absondern. Hiezu kommt, daß

* vielerorts die oft mangelhaften Elektroinstallationen in den Kellerräumen schon eine erhebliche Brandgefahr darstellen,

* die schlechte Beleuchtung in den Kellerabteilen viele dazu verleitet, mit Kerzenlicht inmitten dieser Brandlast zu hantieren,

* Brandstiftern der Zutritt zu den Kellerräumen meist nicht besonders erschwert wird,

* defekte oder sogar fehlende Verglasungen von Kellerfenstern keinen Schutz vor unbeabsichtigtem Einwerfen von glimmenden Zigarettenresten bieten und

* Sondermüll bis zum endgültigem Abtransport im Keller zwischengelagert wird, wobei hier die Gefahr einer Selbstentzündung (z.B. durch Batterien, Chemikalien etc.) nicht unterschätzt werden darf.

Da die Kosten für eine feuersichere Abtrennung des Kellergeschoßes vom übrigen Wohnhaus eher gering sind und eine Aufteilung auf alle Hausbewohner erfolgen kann, sollte vernünftigerweise einer Umsetzung eigentlich nichts mehr im Wege stehen.

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