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Aktuelles

Regeln zum Abbrennen von Sonnwendfeuer

  • Abbrennen von Sonnwendfeuer ©
An sich ist das punktuelle Verbrennen biogener Materialien aus dem Hausgartenbereich ganzjährig verboten. Nur für wenige Fälle gelten Ausnahmen, darunter fallen Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Für das Abbrennen von Sonnwendfeuer sind folgen Regeln zu beachten:

Das Ansuchen (Achtung: Anmeldeschluss 14. Juni 2010, 16.00 Uhr) finden Sie auf der Homepage der Berufsfeuerwehr Klagenfurt

 

•  Die Sonnwendfeuer dürfen nur am Sonntag, den 20. 06. 2010, in der Zeit von 19.00 bis 24.00 Uhr, abgebrannt werden.

•  Ansuchenformulare liegen bei der Abteilung Feuerwehr, Hans Sachs Strasse 2 und in der Bürgerservicestelle im Rathaus auf und sind auch im Internet (http://www.klagenfurt.at/ bzw. http://www.berufsfeuerwehr.at/) abrufbar.

Die Ansuchen müssen schriftlich (vollständig ausgefüllte Ansuchenformulare) bei der Abteilung Feuerwehr, Hans-Sachs-Strasse 2, bis spätestens Dienstag, den 15.06.2010, 16.00 Uhr, eingebracht werden, da vor Erlassung eines Bescheides eine Besichtigung der Grundstücke erforderlich ist.

• Kontrollieren Sie vor dem Abbrennen, ob sich nicht Tiere (z.B. Igel usw.) in der Zwischenzeit in Ihrem Sonnwendfeuer eingenistet haben.

• Grundsätzlich darf nur trockenes Holz und Reisig verbrannt werden, bei dessen Verbrennung keine starke Rauch- und Geruchsbelästigung zu erwarten ist.

• Das Verbrennen von Kunststoffen, Holzabfällen mit Zusätzen, wie Spanplattenabfälle, kunststoffbeschichtete oder mit Holzschutzmitteln behandelte Holzabfälle ist jedenfalls verboten. Laub, trockenes Gras usw. gehört ebenfalls nicht in das Sonnwendfeuer.

• Bei Aufkommen von Wind, Funkenflug und bei Verlassen der Feuerstätte ist das Feuer zu löschen.

• In einem Abstand von mindestens 50 m im Umkreis eines Sonnwendfeuers dürfen sich keine baulichen Anlagen oder brennbare Gegenstände befinden.

• Das Abbrennen des Sonnwendfeuers darf nur unter ständiger Aufsicht und ohne Anrainerbelästigung erfolgen.

• Für die erste Löschhilfe sind geeignete Löschgeräte (z.B. Gartenschlauch) bereitzuhalten.

• Bei drohender Gefahr ist unverzüglich die Feuerwehr, Notruf 122, zu verständigen.

 

Was kann man mit den Gartenabfällen, Baumschnitt usw. machen?

•  Gartenabfälle gehören nicht in das Sonnwendfeuer.

•  Gartenabfälle eignen sich hervorragend zum Kompostieren - man erhält hochwertigen Humus für den eigenen Garten.

•  Baumschnitt bzw. Grünschnitt wird auch täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 06.00 bis 18.00 Uhr in der Mülldeponie Hörtendorf kostenlos entgegengenommen und ebenfalls zu Humus verarbeitet.

 

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