Gemeinde Katzelsdorf

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Drachensteigen

Freihzeitaktivitäten

Ein stürmischer Herbsttag, ein Drachen aus Papier oder Stoff und schon kann es losgehen. Aber Achtung: Drachensteigen birgt auch Gefahren. Es gilt einiges zu beachten, damit dieser vergnügliche Sport in der freien Natur nicht böse endet.
• Unbedingt auf genügend Abstand zu elektrischen Freileitungen achten. Besondere Gefahren gehen von Hochspannungsleitungen aus. Auch ohne direkte Berührung, kann es zu einem Überspringen von Funken kommen. Drachenschnüre dürfen daher kein Metall enthalten. Doch Vorsicht: Auch Kunststoffschnüre können bei feuchter Witterung gefährlich werden.
• Sollte trotz aller Vorsicht einmal ein Drachen in einer Freileitung hängen bleiben, dürfen keine eigenen Befreiungsversuche unternommen werden. Kinder und Erwachsene begeben sich bei diesen "Rettungsaktionen" in akute Lebensgefahr.
• Verhängt sich der Drachen in einer Freileitung, sofort die Leine loslassen und den Störungsdienst des zuständigen Energieversorgungsunternehmens informieren.
• Bei nahendem Gewitter den Drachen sofort einholen.
• In unmittelbarer Nähe eines Flugplatzes ist es verboten, Drachen steigen zu lassen.
Damit das Drachensteigen ein Erfolg wird, sind die richtige Windgeschwindigkeit - für die meisten Modelle 10 bis 25 Kilometer in der Stunde - und die Auswahl eines geeigneten Platzes ausschlaggebend; ein zehn Meter hoher Baum verwirbelt den Wind auf 50 Meter Höhe. Häufiger Fehler beim Drachenstart ist eine viel zu kurze Leine. Da nützt dann meistens auch das hektische Laufen nichts.
Am problemlosesten sind Deltadrachen (Dreiecksform) in die Luft zu bringen, sie sind daher eher für Kinder geeignet. Lenkdrachen sind für Kinder erst ab dem achten Lebensjahr zu empfehlen, außerdem sollte ein Elternteil sich auskennen. Diese Lenkdrachen erreichen auch eine beträchtliche Geschwindigkeit. Es ist daher unbedingt zu beachten, dass andere Menschen nicht gefährdet werden und es auch zu keiner Sachbeschädigung kommt.
Übrigens: Es ist genau geregelt, wie hoch Drachen steigen dürfen, nämlich 100 Meter. Wer noch höher hinaus will, braucht eine Genehmigung der Landesregierung oder, wenn es höher als 150 Meter sein soll, die der Austro Control (früher Bundesamt für Zivilluftfahrt).