Marktgemeinde Kaltenleutgeben

2391 Kaltenleutgeben

Hauptstraße 78

02238 71213

Aktuelles

Aktuelle Maßnahmen ab 24. März 2022

  • FFP2 Maskenpflicht © *
gültig voraussichtlich bis 16.04.2022
auch als pdf im Download-Bereich unter „20220324 FFP2 Maskenpflicht“ zu finden

FFP2-Maskenpflicht wieder in allen öffentlichen „Indoor-Bereichen“

 

 also in geschlossen Räumen:

                    in Verkehrsmitteln,

                    im gesamten Handel,

                    bei körpernahen Dienstleistungen,

                    in der Gastronomie (am Weg zum Platz, nicht am Verabreichungsplatz),

                    in der Beherbergung,

                    in Sportstätten (außer bei der Sportausübung),

                    in Kultur- und Freizeiteinrichtungen,

                    an Arbeitsorten,

                    in Alten- und Pflegeheimen,

                    in Krankenanstalten,

                    in Ämtern und bei Behörden

  

 Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmern:

                    Indoor-Zusammenkünfte mit Fixplätzen: FFP2-Maskenpflicht

                    Indoor-Zusammenkünfte ohne Fixplätze: FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Nachweis (Wahlmöglichkeit)

 

Nachtgastronomie:

• FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Nachweis (Wahlmöglichkeit)

 

Stand: 24.03.2022

Quelle: 1. Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung, WKO, Sozialministerium

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