Marktgemeinde Kaltenleutgeben

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Aktuelles

2G Maßnahmen ab 8. November 2021

  • 2 G Maßnahmen ab 2021-11-08 © Niederösterreichischer Zivilschutzverband
Hier die aktuellen Maßnahmen ab 8.November 2021
auch als pdf im Download-Bereich unter "2G Maßnahmen ab 8. November 2021" zu finden

Die wichtigsten Maßnahmen

Ab Montag, 08.11.2021 gilt in vielen Bereichen die 2G-Regel. Das bedeutet fast immer:

Wo bisher 3G gegolten hat, gilt jetzt 2G

Was gilt als 2G-Nachweis?:

Geimpft:

- Nach 2 Teilimpfungen: 360 Tage gültig

(ab 6. Dezember 270 Tage)

- Nur die erste von 2 Teilimpfungen:

Impfnachweis + PCR-Test (max. 72 Stunden) --> gilt nur   bis 06.12.21!

- Nur eine Dosis vorgesehen:

ab dem 22. Tag nach der Impfung für 270 Tage gültig- - -

- Nach 3. Impfung: wieder 360 Tage gültig (ab 6. Dezember 270   Tage)

 

Genesen:

Genesungszertifikat, ärztliche Bestätigung oder Absonderungsbescheid gilt 180 Tage

 

Wo gilt 2G?

- Gastronomie

- Nachtgastronomie

- Hotels

- Krankenhäuser, Pflegeheime u. ä.

- Fitness-Studios

- körpernahe Dienstleistungen

- Veranstaltungen ab 25 Person

 

Wo gilt FFP2-Masken-Pflicht?

An öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen, wenn kein 2G gilt, wie

- öffentliche Verkehrsmittel

- gesamter Handel

- Museen, Bibliotheken

 

Was gilt für Kinder?

Bis zum vollendenten 12. Lebensjahr kein Nachweis notwendig;

bis Ende der Schulpflicht gilt der „Ninja-Pass“

 

 

Stand: 08.11.2021 Quelle: Sozialministerium.at Niederösterreichischer Zivilschutzverband - www.noezsv.at

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