Marktgemeinde Kaltenleutgeben

2391 Kaltenleutgeben

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Aktuelles

Lockerungen ab 1.Juli 2021

  • Lockerungen 1.Juli 2021 © Niederösterreichischer Zivilschutzverband
Hier die neuen Regeln ab 1.Juli 2021.

auch als pdf im Download-Bereich unter 2021-07-01 Lockerungen zu finden

3-G Regel

Die 3-G Regel gilt in folgenden Bereichen:

                    - Gastronomie

                    - Hotellerie und Beherbergung

                    - Freizeiteinrichtungen (z.B. Tanzschulen, Tierparks)

                    - Kulturbetriebe (mit Ausnahme von Museen, Bibliotheken,                Büchereien und Archiven)

                    - Sportstätten

                    - Zusammenkünfte (ab einer Teilnehmer:innenanzahl von mehr als 100 Personen)

                    - Fach- und Publikumsmessen, Kongresse

                    - Körpernahe Dienstleister

                    - Reisebusse und Ausflugsschiffe

                    -Testnachweise braucht es nunmehr erst ab Vollendung des 12. Lebensjahre

 

 Handel

                    - Mund-Nasenschutz verpflichtend (nicht unbedingt FFP2-Maske)

                    - keine Quadratmeter-Regelung

 

 Gastronomie

                    - 3-G Regel, also keine Maskenpflicht

                    - keine Besuchergruppen-Regelungen

                    - kein Mindestabstand zwischen Besucher- oder Gästegruppen

                    - Gästeregistrierungspflicht wird ab 22. Juli aufgehoben

                    - Essen und Trinken ist nun wieder im Stehen erlaubt

                    - Keine Auf- und Sperrstunden (auch in der Nachtgastronomie)

                    - Nachtgastronomie: maximal 75 Prozent der grundsätzlich zugelassenen Höchstgrenze des jeweiligen Betriebes (ohne zugewiesene Sitzplätze); keine Kapazitätsbeschränkungen ab 22. Juli 2021

 

 

 Veranstaltungen und Zusammenkünfte

                    - 3-G Regel (ab 100 Teilnehmer)

                    - Keine Teilnehmerobergrenzen

                    - Anzeigepflicht: ab 100 Personen

                    - Genehmigungspflicht: ab 500 Personen

 

 

 Mund-Nasenschutz

                    - Keine Maskenpflicht in Bereichen mit 3-G Regel

                    - Keine Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistern

                    - Maskenpflicht an öffentlichen Orten (in geschlossenen Räumen), in öffentlichen   Verkehrsmitteln, in Kundenbereichen von Betriebsstätten (z.B. Handel, sonstige Dienstleistungen) sowie in Museen.

                    - Maskenpflicht in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Kuranstalten und sonstigen Ein­richtungen, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden.

 

 

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