Willkommen auf der Sicherheits-Homepage des Kärntner Zivilschutzverbandes. Hier finden Sie Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Vorsorge. Weitere Artikel und Broschüren finden Sie im Downloadbereich.  

Aktuelles

Behelfsschutz bei Strahlengefahr in der eigenen Wohnung

  • ) Strahlen-SiWohnung © ZSv
Untersuchungen haben gezeigt, dass es unter bestimmten Voraussetzungen auch in Wohnungen gute Schutzmöglichkeiten vor radioaktiven und chemischen Schadstoffen gibt. Wenn Sie Ihre Wohnung als Schutzbereich gegen radioaktive Strahlung nützen wollen, sollten Sie jetzt schon einige Vorbereitungen treffen.

Je nach der Bauweise sind Reduktionen auf 1/5 bis 1/20 und mehr möglich. Eine massive Bauweise und wenige Fenster verringern die externe Strahlung auf etwa 1/80.

Allgemeines zur Sicherheitswohnung

Unter einer "Sicherheitswohnung" ohne eingebauten Filter (Behelfsschutz) versteht man einen Wohnraum bzw. mehrere zusammenhängende Räume, die ohne bauliche Adaptierungen, nur durch einfache Maßnahmen (Fenster schließen und verkleben, Notvorrat anlegen) Schutz bieten.
Wenn möglich, sollte bei der Auswahl des Raumes auf eine massive Bauweise der Außenwände geachtet werden. Außerdem sollte der Raum möglichst wenig bzw. kleine Fensterflächen haben und ausreichend Platz für einen längeren Aufenthalt bieten. Wenn Lüftungsöffnungen vorhanden sind, müssen diese verschlossen werden können.

Notwendige Adaptierungsmaßnahmen

  • Klebebänder und Abdichtmaterial sollten vorhanden sein, damit Sie bei einer radioaktiven Gefahr Lüftungsöffnungen und undichte Fenster abdichten können.
  • Je größer der ausgewählte Raum ist, desto besser wird auch die Luftqualität im Falle einer Abdichtung sein.
  • Da eine hermetische Raumabdichtung mit diesen einfachen Hilfsmitteln nicht möglich und auch nicht anstrebenswert ist, besteht auch nach dem Aufbrauchen des Luftvorrates keine Erstickungsgefahr!
  • Gegebenenfalls kann die Luftqualität durch kurzzeitiges Öffnen der Zimmertüre in Nachbarräume (nicht ins Freie!) verbessert werden.

Notwendige Maßnahmen im Ernstfall

  • Bei einer Verunreinigung der Luft im Freien müssen sofort alle Fenster geschlossen werden und Lüftungsöffnungen sowie undichte Fenster abgedichtet werden. Die Schadstoffe können damit nur langsam in den Raum eindringen.
  • Türen ins Freie sollten nur in unbedingt notwendigen Fällen kurzzeitig geöffnet werden. Wenn im Haushalt ein Klimagerät existiert, das (z.B. auf elektrostatischem Weg) Staub aus der Luft abscheidet, ist der Einsatz dieses Gerätes empfehlenswert, da sich viele radioaktive Schadstoffe an Staubpartikeln anlagern.
  • Die Filter sind nach dem Durchzug der radioaktiv kontaminierte Luftmassen umgehend zu reinigen oder zu ersetzen.
  • WC, Bad und Küche können mitbenützt werden, eine Abdichtung der jeweiligen Lüftungsöffnungen muss aber unbedingt erfolgen.
  • Der Aufenthalt vor Fenstern ist zu meiden.
  • Sobald durch Radio, Fernsehen oder Sirenen Entwarnung gegeben wird, sollte sofort gelüftet werden, damit die Raumluft wieder rasch gereinigt wird.

Strahlenschutz-Informationen des Landes Kärnten

Weitere Tipps für die Unfallvermeidung und die private Vorsorge gibt es im Sicherheits-Ratgeber des Kärntner Zivilschutzverbandes, der kostenlos angefordert werden kann.  

Kärntner Zivilschutzverband
9020 Klagenfurt, Rosenegger Straße 20, Haus der Sicherheit
Tel. 050-536-57080, FAX 050-536-57081
E-Mail: zivilschutzverband@ktn.gv.at  

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