Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Gemeinde Heiligenblut! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.

Talsperren-Informationen / Sicherheits-Ratgeber

Aktuelles

Punktuelles Verbrennen

  • Unimog Kramser ©
An sich ist das punktuelle Verbrennen biogener Materialien (Äste, Laub usw.) ganzjährig verboten!


Nur für wenige Fälle gelten Ausnahmen, darunter fallen z.B. Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen (Osterfeuer oder Sonnenwende). Es werden daher oft von den Gemeinden nur jene Feuer genehmigt bzw. geduldet, um die Personengruppen wie Vereine, Straßen- und Dorfgemeinschaften usw. angesucht haben und deren Feuer im Sinne des Brauchtums und der religiösen Bedeutung abgebrannt werden sollen.



  • Die Anmeldung zum Abbrennen von Osterfeuern oder Sonnwendfeuer muß rechtzeitig bei der zuständigen Gemeinde oder Polizei erfolgen.

  • Kontrollieren Sie vor dem Abbrennen, ob sich nicht Tiere (z.B. Igel, Vögel usw.) in der Zwischenzeit in Ihrem Haufen eingenistet haben.

  • Grundsätzlich darf nur trockenes Holz und Reisig verbrannt werden, das Verbrennen von Müll (Reifen, Kunstoff, lackiertes Holz usw. ) ist strengstens verboten.

  • Bei Aufkommen von Wind, Funkenflug und vor Verlassen der Feuerstätte ist das Feuer zu löschen.

  • Im verbauten Gebiet ist das Abbrennen von Abfällen, bei dem starker Rauch oder Geruchsbelästigungen zu erwarten sind, verboten.

  • In einem Abstand von mindestens 50 m im Umkreis eines Haufens dürfen sich keine baulichen Anlagen oder brennbare Gegenstände befinden.

  • Das Abbrennen des Haufens darf nur unter ständiger Aufsicht und ohne Anrainerbelästigung erfolgen.
  • Für die erste Löschhilfe sind geeignete Löschgeräte bereitzuhalten.  

  • Bei drohender Gefahr ist unverzüglich die Feuerwehr, NOTRUF 122, zu verständigen.

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