Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Marktgemeinde Griffen! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet. 

Aktuelles

Osterfeuer

Das Verbrennen im Freien unterliegt verschiedensten Gesetzen und Verordnungen. Generell sind unterschiedliche Schutzzonen auszumachen: Schutz des Waldes, der Luft oder von Gebäuden vor Feuergefahr

Die ebenfalls bedeutende Frage des Entzündens von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen - insbesonders Osterfeuer - stellt sich als geregelte Ausnahme dar, die jedoch einer Anzeige bei der Gemeinde und bei der örtlichen Feuerwehr zur Vermeidung eines Fehlalarms bedarf.  

Ein Osterfeuer liegt vor, wenn

• traditionsgemäß das Abbrennen am Karsamstag oder Ostersonntag erfolgt

• eine Brauchtumshandlung erkennbar ist, und entweder das Osterfeuer mit Gesang oder Musik umrahmt ist, oder aber Getränke bzw. Speisen gereicht werden

• nicht nur Einzelpersonen sondern Gruppen an der Feuerstelle anwesend sind

Eine Verlegung des Abbrennens des Osterhaufens auf einen anderen Termin setzt die Unmöglichkeit des Abbrandes durch nicht beeinflussbare äußere Umstände - wie beispielsweise Unwetter - voraus.

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