Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Gemeinde Gnesau! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.

Schäden beziehungsweise Gesundheitsfolgen durch Strahlung

Atom/ Nuklear/ AKW/ Gau

Seit Beginn der Welt hat sich alles Leben auf der Erde unter dem Einfluß von ionisierenden Strahlen entwickelt. Obwohl es die Theorie gibt, daß ein bestimmtes Maß an ionisierender Strahlung Lebensvorgänge auch positiv beeinflussen kann, gehen alle Schutzkonzepte grundsätzlich von einer schädlichen Wirkung dieser Strahlen aus. Dabei wird kein Unterschied zwischen natürlicher und künstlicher Radioaktivität als Quelle dieser Strahlen gemacht.
Auf die Zelle als kleinste biologische Einheit wirken beide Arten gleich.
Die schädliche Wirkung ionisierender Strahlen beruht darauf, daß sie lebende Zellen verändern oder zerstören können. Im wesentlichen unterscheidet man zwei Gruppen von Strahlenschäden:

1. Akute Strahlenschäden
Strahlenschäden treten sofort oder innerhalb weniger Wochen auf und setzen hohe Strahlendosen von einigen tausend Millisievert (mSv) voraus. Sie machen sich erst bemerkbar, wenn ein bestimmtes Maß geschädigter Zellen überschritten wird. Daher tritt diese Art von Schäden auch erst ab einer bestimmten Strahlendosis innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraumes, dem Schwellenwert, auf. Dieser liegt beim Menschen bei einmaliger Bestrahlung des ganzen Körpers zwischen 200 und 300 mSv. Es zeigen sich kurzzeitige, nur vom Arzt feststellbare Veränderungen des Blutbildes. Je höher die Strahlendosis ist, desto schwerer ist der Schaden, beginnend beim sogenannten Strahlenkater mit Übelkeit und Erbrechen über Schleimhautentzündungen und Fieber bis hin zum Tod.

2. Spätschäden
Spätschäden treten erst Jahre bis Jahrzehnte nach der Bestrahlung mit mittleren oder niedrigeren Dosen auf. Sie werden wirksam, wenn die Strahlen den im Kern der Zelle gespeicherten Informationsgehalt verändert haben, die Zelle als solche aber weiterlebt. Je nachdem, ob es sich um eine Keimzelle oder eine Körperzelle handelt, kann es sich um eine Veränderung der Erbanlagen oder um bösartige Neubildungen wie Krebs, z.B. Leukämie, handeln. Die Höhe der Dosis ist nicht für die Schwere des Schadens, sondern für die Wahrscheinlichkeit einen Schaden zu erleiden, verantwortlich. Bei einer Gesamtstrahlendosis von 100 mSv ergibt sich ein Strahlenrisiko von etwa 0,5 %, an Krebs zu erkranken. Zum Vergleich, das "natürliche" Risiko, an Krebs zu erkranken, liegt bei etwa 20 %. Ziel des Strahlenschutzes ist es daher, die Strahlendosis nach Möglichkeit zu reduzieren!

Weitere Artikel zu diesem Thema:


« zurück

« zurück zur Suchmaske