Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Gemeinde Globasnitz! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.

Aktuelles

Achtung Wildwechsel

Rehe, Hasen & Co. benützen nur selten den Fußgängerübergang. Je näher der Herbst rückt, desto größer wird die Gefahr von Wildunfällen Richtiges Verhalten bei Wildwechsel


* Besondere Vorsicht geboten ist auf wenig befahrenen Nebenstraßen. 
Vor allem bei Übergängen zwischen Feld und Wald, in Waldbereichen oder bei Obstgärten ist mit Wildwechsel zu rechnen.

* Überquert Rehwild bei Dämmerung oder Nacht die Straße, mehrmals kurz die Hupe betätigen. Dauerhupe vermeiden, Fernlicht irritiert das Wild, sodass es einfach mitten auf der Fahrbahn stehen bleibt.

* Das Fahrzeug nicht verreißen oder Haken schlagen.

Wenn ein Zusammenstoß unvermeidbar ist:


Nicht dem Wild auszuweichen, wenn das Risiko besteht, gegen einem Baum zu prallen, im Straßengraben zu landen oder den Gegenverkehr zu gefährden.

Wenn man merkt, dass ein Zusammenstoß mit dem Rotwild nicht mehr vermeidbar ist, sollte man das Lenkrad gut festhalten, damit das Fahrzeug beim Zusammenprall nicht von der Spur abkommt und in den Gegenverkehr kracht.

Ausweichmanöver sind sowohl in Waldgebieten als auch bei Feldern sehr riskant. Es besteht die Gefahr in Waldgebieten gegen einen Baum zu prallen und schwer verletzt zu werden. Beim Überfahren von Wassergräben am Straßenrand besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug sich überschlägt.

 Was tun nach einem Wildunfall?


Ist ein Wildunfall passiert, muss die Unfallstelle abgesichert und die Polizei verständigt werden.
Gemäß Paragraph 4 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung besteht bei einem Wildschaden unverzüglich Verständigungspflicht.
Wer keine Meldung vornimmt, macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar.

Das tote Tier darf nicht mitgenommen werden.

Besteht eine Kaskoversicherung für das Kraftfahrzeug, ist diese vom Unfall in Kenntnis zu setzen. Die für die Versicherung notwendige Bestätigung wird von der Polizei ausgestellt. Fehlt diese, wird eine Ablehnung der Kaskoentschädigung

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