Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien

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Aktuelles

Rettung schutzbedürftiger Menschen

Die Wertigkeit der Menschen, Sicherheit und Lebensqualität gehören in unserer Stadtgemeinde zusammen.

Viele Lebensfunktionen im täglichen Leben eines Menschen sind durch einen rhythmischen Verlauf gekennzeichnet, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Veränderungen stehen.

Viele körperliche Funktionen werden von einer biologischen Uhr gesteuert sie laufen also in einem bestimmten Rhythmus ab. Nicht nur die Atmung unterliegt bestimmten Rhythmen, sondern auch Schlaf, Herzschlag, Stress, Angst, Panik und vieles mehr.

Eine besondere Anforderung und Herausforderung an die Evakuierung ist daher die Rettung schutzbedürftiger Menschen!

Eine sichere Evakuierung schutzbedürftigen Menschengruppen im Notfall stellt an sich schon eine große Herausforderung für die Notfallplanung dar. Bei besonders schutzbedürftigen Menschen müssen darüber hinaus besondere Regelungen für die Evakuierung aufgestellt werden.

Zu den besonders schutzbedürftigen Menschengruppen zählen Jugendlichen sowie schwangeren und stillenden Frauen. Menschen die in ihrer Mobilität und in ihrer Sinneswahrnehmung eingeschränkt sind.

Jugendliche können deshalb ein Problem darstellen, weil sie z. B. noch keine ausreichende Ortskenntnis oder kein ausgeprägtes Risikobewusstsein haben. Hier ist eine besondere Unterweisung notwendig.

Werdenden Müttern sollten unbedingt ein vorher benannter Helfer zur Seite gestellt werden. Im Falle der Evakuierung kann es leicht zu Gedränge kommen. Der Helfer kann verhindern, dass der werdenden Mutter während der Evakuierungsübung Schaden zugefügt wird. Innerbetrieblich sei zu klären ob schwangeren und stillenden Frauen überhaupt an Übungen teilnehmen können?

Auch für Kollegen -innen/Freunden die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sind für sie besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Je nach Art der eingeschränkten Mobilität  sollte ihnen ebenfalls ein Helfer zur Seite gestellt werden.

Für Personen, die nicht eigenständig fliehen können und auch an Hilfe angewiesen sind, z. B. Rollstuhlfahrer. Diesen Menschen sollte man geeignete Rettungsgeräte zu Verfügung stellen, um diese Menschen auch die Möglichkeit zu geben sie zu schulen?

Es kann nicht verlangt werden, dass sich der Rollstuhlfahrer im Evakuierungsfall um sich selbst kümmert und vielleicht noch mit dem Aufzug fahren muss. Wo Rauchgase im Aufzugschacht das Bestreben vorweisen, einer aufsteigenden Wirkung. (Sensoren könnten durch Rauchgase ansprechen) Es muss vorab geklärt werden, wie die Evakuierung beeinträchtigter Personen „Menschen die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind" erfolgt.

Bei der Evakuierung besonders schutzbedürftiger Menschen, können Brandschutzwarte, Evakuierungsbeauftragte/Etagenbeauftragte oder Sicherheitsvertrauenspersonen mit entsprechender Ausbildung unterstützen.

Für die Unterstützung der besonderen schutzbedürftiger Menschen (Menschengruppen) können diese Helfer herangezogen werden. Dies sind Personen,
die im Ereignisfall besondere Aufgaben zukommen bzw. zu erfüllen haben.

Es ist wichtig dass darauf geachtet wird, dass eine entsprechende Anzahl von Ersatzpersonen zur Verfügung steht. Weil, aufgrund persönlicher Ereignisse, die Abwesenheit, physischer und psychischer Belastung und bei externen Katastrophen/Ereignissen mit ausfällen zu rechnen ist. Denken sie auch an die Weiterversorgung, Transport, Einberufung von Personal u.dgl.

Es darf nicht vorkommen, dass besondere Schutzbedürftige nicht evakuiert werden können weil mit Urlaubs und Krankenausfälle zu rechnen ist.

Evakuierungskonzepte sehen meistens vor, das schutzbedürftige Menschen (Rollstuhlfahrer) mit einem Helfer am Arbeitsplatz zurückbleiben. Diese würden im Ereignisfall spätestens im Stiegenhaus zu stocken kommen, weil sie mit Hilfsmitteln gerettet werden müssen. So bleiben sie meist mit ihren Helfern am Arbeitsbereich in der Entfernung der vermeintlichen Gefahr, die Türe wird gegen Verrauchung geschützt. Ggf. wenn vorhanden besteht die Möglichkeit den Evakuierungsaufzug/Feuerwehraufzug für schutzbedürftige die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind einzusetzen. Dieses bedarf aber die Absprache mit der Feuerwehr.

Deshalb sind Notfallplanungen und Übungen, Workshops unumgänglich für den Ernstfall.



 



 

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