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Aktuelles

Was ist die Notfallplanung?

  • Bild Franz Ornik © Ornik Franz
Die Notfallplanung ist eine Management Tätigkeit und die Grundlage für das Notfallmanagement.

Zielsetzung:
Das richtige Verhalten im Notfall kann sehr entscheidende Folgen für den Ausgang des Ereignisses haben. Für den Fall der Fälle ist es unerlässlich, sich mit der betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehr zu befassen, um durch kompetente Notfallmanagement die Sache schnell in den Griff zu bekommen und weitere Eskalationen und Paniken zu verhindern. Dies geht nur über die bewusste Beschäftigung mit dem Thema. Auch im Notfallmanagement gilt, dass alles, was geplant ist, einfach reibungsloser und effektiver abläuft.

Problembeschreibung: Notfälle passieren im betrieblichen Alltag (z.B. Schulen und Kindergärten) äußerst selten. Umso überraschter ist man, wenn es dann doch mal den Betrieb trifft. Die Beschäftigung mit dem, was nie kommen oder passieren soll, ist unangenehm und lästig. Alles, was mit Unfällen, Notfällen und Katastrophen zu tun hat, wird gerne verdrängt. Dies führt zu einem Teufelskreis, denn je weniger man sich für Notfälle vorbereitet- befasst, desto unangenehmer ist der Gedanke daran. Diesen Teufelskreis gilt es zu durchbrechen, indem alle Organisationseinheiten gemeinsam zusammenarbeiten.

So das für jeden Bürger das richtige Verhalten im Notfall erkennbar wird. Das alleinige Vorgehen ist nicht ziel führend.

Lösungswege: Stabsarbeiten im Krisenstab, Vorbereitung- Prävention und Kommunikation.

Notfall: Ist ein Zustand, der einem identifizierbaren auslösenden Ereignis folgt.

Bei einem Notfall ist dringendes Handeln geboten. Dabei ist meist bei Eintritt noch nicht klar, was genau passiert ist und welche Gefahren und Szenarien drohen. Es herrscht meist ein großer Zeitdruck, es fehlen wichtige Informationen und für die notwendigen Maßnahmen stehen zu wenige Kräfte zur Verfügung.  

Ereignis: Wird in der Gefahrenabwehr gerne als Umschreibung eines Unfalls, Zwischenfalls oder Störfall benutzt, da am Anfang nicht erkennbar ist, ob es sich um eine Lappalie, einem Fehlalarm oder den Beginn einer Katastrophe handelt.

Ein unvorhergesehenes Ereignis, das unmittelbar bevorsteht oder bereits eingetreten ist (z.B. Brand, innerbetrieblicher Gefahrenstoffaustritt, Menschliches Versagen, Materialermüdung,...) 

Eine konkrete Gefahr für Mensch und Umwelt (Kulturgüter, Tiere u. Sachwerte) sowie für die Infrastruktur zur Sicherstellung der Versorgung mit lebensnotwendigen Güter und Dienstleistungen.

Ein außergewöhnliches Schadensausmaß, sei es drohend oder bereits eingetreten ist eine Katastrophe, die Auswirkungen auf Kinder, Schüler, Personal  und auf die Menschen die in ihrer Mobilität (z.B. gebrechliche Personen, Rollstuhlfahrer,...) eingeschränkt sind haben kann?

•·         z.B. Amok, Bombendrohung, Gewalt, Erpressung, Mobbing, Menschliches Versagen/Fehlverhalten,...

•·         z.B. Technisches Gebrechen, Betriebsstörungen, Gefahrenstoffaustritt, Naturkatastrophen, Blackout,... die Auswirkungen auf Nachbargemeinden, Bevölkerung haben. 

Unter Katastrophenbewältigung wird verstanden:

Gesamtheit aller Handlungen zur Abwehr und Bekämpfung der von einer Katastrophe herbeigeführten Gefahren und Schäden, und zwar mit dem Ziel der Aufrechterhaltung möglichst raschen Wiederherstellung des öffentlichen Lebens insbesondere der Ordnung und Sicherheit sowie der lebensnotwendigen Grundversorgung. 

Unter Katastropheneinsatz wird verstanden:

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen organisiertes Vorgehen von Kräften der Behörden, Einsatzorganisationen und Einrichtungen zum Zweck der Katastrophenbewältigung. Der Katastropheneinsatz bildet das zentrale und steuernde Element der Katastrophenbewältigung.

Unter Zivilschutz wird verstanden: Bevölkerungsinformation

Information und Beratung zum Selbstschutz der Bevölkerung, des öffentlichen Lebens, insbesondere der Ordnung,  Sicherheit und Gesundheit im täglichen Leben.

Der Zivilschutz ist wie kein anderer Bereich bei der Bewältigung von Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen von der Hilfe und Solidarität der Bevölkerung und Blaulichtorganisationen abhängig ist.

Er wirkt unterstützend mit bei der Stabsarbeit und besucht laufend Fortbildungen.

Bevölkerungsinformationen sind:

•·         Veranstaltungen, Workshops,...

•·         Einrichtungen von Informationsstellen

•·         Infopoints

•·         SIZ und Gemeindekurier

•·         Die Weitergabe von Verhaltensregel

•·         Konkretisieren von Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt

Leitspruch:

Der Zivilschutz kann nur dann gut funktionieren, soweit die Mitwirkung und das Interessen in der Bevölkerung und in den Betrieben gegeben sind.

 

 

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