Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Marktgemeinde Feistritz ob Bleiburg! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.

Aktuelles

Trinkwasserwasserinformation

  • Wasserhahn ©
- TRINKWASSERINFORMATION -

über die Qualität des Trink- und Nutzwassers für den täglichen Gebrauch

gemäß Trinkwasserverordnung 2001 idgF, BGBl.: 304/2001

- TRINKWASSERINFORMATION -

über die Qualität des Trink- und Nutzwassers für den täglichen Gebrauch

gemäß Trinkwasserverordnung 2001 idgF, BGBl.: 304/2001

 

Die Marktgemeinde Feistritz ob Bleiburg

(Betrieb Wasserversorgung)

hat alle gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durchgeführt.

 

Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten

Untersuchungsumfanges den lebensmittelrechtlichen

Vorschriften, sowie den Anforderungen der Trinkwasserverordnung, BGBl. II 304/2001 idgF.

und ist als Trinkwasser geeignet.

Nachstehend die wichtigsten Parameter, welche im Rahmen

der Untersuchungen ermittelt wurden:

 

Gemeindewasserversorgungsanlagen:

Gesamthärte

pH-Wert

Nitrat

Dolintschitschachquelle (WVA Feistritz)

Lt. Untersuchungszeugnis vom 19.06.2012

7,33° dH

7,6

3,0 mg/l

Kanaufquellen (WVA Petzen)

Turkquelle und Tschernkoquelle:  

Lt. Untersuchungszeugnis vom 19.06.2012

 

6,18° dH

 

7,6

 

2,0 mg/l

Tiefbrunnen Traundorf: (WVA Petzen)

Lt. Untersuchungszeugnis vom 19.06.2012

17,7° dH

7,3

22,0 mg/l

St. Georgen-Quelle (WVA Bleiburg)

Lt. Untersuchungszeugnis vom 15.03.2012

10,3° dH

7,81

2,0 mg/l

Podritschnig-Quelle (WVA Bleiburg)

Lt. Untersuchungszeugnis vom 15.03.2012

6,94° dH

7,95

3,0 mg/l

                                                                                                         Grenzwert Nitrat: zulässige Höchstkonzentration: 50 mg/l  

  

Weich - mäßig hart

Ziemlich hart

hart

0                   5                     10                               16                       20                                    30°dH

 

Sollten Sie Interesse an weiteren Parametern haben, so können Sie jederzeit während der Amtsstunden in die Wasserzeugnisse am Marktgemeindeamt Einsicht nehmen. Die Wasserzeugnisse sind auch auf der homepage: http://www.feistritz-bleiburg.at/ öffentlich ersichtlich. 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das Trinkwasser der Wasserversorgungsanlagen der Marktgemeinde Feistritz ob Bleiburg von der Untersuchung auf die in der Anlage zur Trinkwasser-Pestizidverordnung genannten Pestizide ausgenommen ist. Das Wasser ist auf Grund der vorliegenden Beschaffenheit (Befunde und Gutachten) als Trinkwasser bzw. Wasser für den menschlichen Gebrauch geeignet.

Das Trinkwasser der WVA Petzen, diese versorgt Teile von Unterort und Bereiche der Stadtgemeinde Bleiburg,  - muss bis zum in Kürze vorgesehenen Einbau einer UV-Desinfektionsanlage aufgrund der immer wieder unregelmäßig aufgetretenen Verkeimungen und Trübungen - derzeit noch mittels Chlorzusatz - entkeimt werden. Bei der  WVA Feistritz erfolgt die Entkeimung bereits mittels einer UV-Desinfektionsanlage.    

 

Diese Informationen sind allen Verbrauchern (Untermieter, etc. gegebenenfalls z.B. Aushang im Gebäude, etc.) zur Kenntnis zu bringen.

               

WASSERROHRNETZ - Wegfall der Wasserleitung als Schutzerdung !

  

 

Laut Elektrotechnikgesetz sind die BetreiberInnen bzw. EigentümerInnen verpflichtet, ihre elektrischen Anlagen mit einer vom Wasserrohrnetz unabhängigen elektrischen Schutzmaßnahme auszustatten und sicherheitstechnisch instand zu halten.

 

Es ist nicht mehr erlaubt, bei Liegenschaften die dort bestehenden Anlagen zum Zwecke der Erdung mit dem Wasserrohrnetz zu verbinden.

    ACHTUNG LEBENSGEFAHR !

 

Ist diese Schutz-Erdung nicht ausreichend vorhanden, kann man sich bei Berührung des Wasserrohrnetzes jederzeit lebensgefährlich „elektrisieren" !

 

Das Wasserrohrnetz ist durch die zunehmende Verwendung nicht metallischer Rohre für elektrische Schutzmaßnahmen nicht mehr geeignet.

 

HINWEIS:

Mögliche Haftungsfolgen können bei Auftreten von Gefahrenquellen daher nicht ausgeschlossen werden.

  

Sind Sie im Unklaren, dann empfehlen wir Ihnen, die Überprüfung bzw. Anpassung Ihrer elektrischen Anlage durch einen befugten Fachmann (Elektriker).

         

Der Bürgermeister:

Dipl.-Ing. Fritz Flödl

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