Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Marktgemeinde Feistritz ob Bleiburg! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.

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ACHTUNG! - Erhöhte Sturzgefahr

  • Sturzgefahr ©
Zwischen Oktober und Dezember verletzen sich jährlich sehr viele Menschen durch Ausrutschen. Dabei gibt es so viele nützliche Tipps, wie man rutschfest durch Herbst und Winter kommt.

Immer noch ein bisschen dem Spätsommer nachtrauernd und sich schwer von ihm verabschieden könnend, nehmen es jedes Jahr viele Österreicher nicht so genau mit der Winterbekleidung. Insbesondere auf das feste Schuhwerk wird häufig leichtfertig vergessen. Dabei lassen gerade jetzt Bäume ihre Blätter fallen, der Nieselregen und manchmal auch schon morgendlicher Bodenfrost tun ein Übriges und bringen stressgeplagte und eilige Menschen nicht selten in die Gefahr des Ausrutschens. Das Gefahrenbewusstsein ist im Herbst noch nicht so stark ausgeprägt wie im  Winter. Der automatisierte Bewegungsablauf der im Sommer üblich ist, wird oft gedankenlos in den Herbst übertragen. Die Folge sind zahlreiche Stürze auf nassem oder schlüpfrigem Boden.

Frauenanteil bei allen Verletzten am größten

Laut  Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) rutschen zwischen Oktober und Dezember stets sehr viele Personen im Freien so schwer aus, dass sie im Spital behandelt werden müssen. Den größten Anteil bilden mit an die 60 Prozent Frauen, rund 40 Prozent aller Verletzten sind Frauen ab 45 Jahre.  

Sturzfalle feuchtes Laub

Ältere Frauen sind aufgrund ihrer Knochenkonsistenz besonders gefährdet. Viele leiden an einem Verlust der Knochenfestigkeit (Osteoporose) und oft ist der gefürchtete Schenkelhalsbruch die Folge eines Sturzes. Durch die herbstlichen Witterungseinflüsse besteht erhöhte Sturzgefahr. Leider wird vielfach unterschätzt, dass feuchtes Laub, vor allem wenn es auf Wegen, Treppen oder abschüssigen Rampen liegt, eine tückische Falle darstellen kann.

Schwere Verletzungen durch Ausrutscher

Personen rutschen am häufigsten auf öffentlichen Verkehrsflächen aus. Aber auch in der näheren Umgebung der Wohnung, im Garten oder in der Garageneinfahrt, kann schneller zur Rutschpartie werden, als man denkt. 14 Prozent erwischt es in der freien Natur am falschen Fuß. Neben den Hauptunfallursachen Glatteis, Frost und Schnee ist nasses Laub ein nicht zu unterschätzender Sturz-Faktor. Die Verletzungen sind oft schwer: Knochenbrüche haben den größten Anteil, vor allem an Fußknöcheln, Unterarmen oder Oberarmen. An zweiter Stelle stehen die Verletzungen mit Quetschungen oder Prellungen (vor allem Brustkorb, Rippen, Schädel und Gehirn), sowie Sehnen und Muskelverletzungen (insbesondere an Knie und Fußknöcheln).  

Herbst- und Winterschuhe auspacken!

Grundsätzlich muss Nässe sofort mit Rutschgefahr in Zusammenhang gebracht  werden. Nieselregen und nebelfeuchte Luft vermindern die Reibung und damit die Bremswirkung der Schuhe. Die Notwendigkeit der Winterreifen beim Auto kann verglichen werden mit wetterfestem Schuhwerk beim Menschen. Niemand fühlt sich in einem Auto sicher, das im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist. Zahlreiche Personen stürzen, weil sie Schuhe mit zu glatten oder abgenützten Sohlen tragen. Daher sollte man für eine möglichst gute Bodenhaftung bei den Schuhen sorgen. Größere raue Auftrittsflächen von Sohlen und Absätzen erhöhen die Reibung und geben besseren Halt.

Bei Rutschgefahr genügend Zeit für den Weg einplanen!

Auch hier ist der Vergleich des Autofahrers mit dem Fußgänger angebracht: Mit einem an die Witterungsverhältnisse angepassten Verhalten kann die eigene Sicherheit maßgeblich beeinflusst werden. Wer zu Fuß unterwegs ist, sollte bei schlechter Bodenhaftung kurze Schritte und gemäßigtes Tempo an den Tag legen. Die Hände nicht einstecken, damit allfällige Ausrutscher besser aufgefangen werden können! Wer mehr Zeit für seine Wege einplant kann sich nicht nur sicherer am Ziel wähnen, sondern sich auch ohne Hektik am bunt gefärbten Laub erfreuen.

Hauseigentümer müssen Gehwege räumen

Nicht nur von Eis und Schnee, auch von nassem Laub müssen Gehwege, Gehsteige und Stiegenanlagen, die entlang eines Grundstücks führen, befreit werden. Laut Gesetz sind Haus- bzw. Grundeigentümer für die ordnungsgemäße Säuberung bei Schnee und fußgängergefährdender Verunreinigung (z. B. nasses Laub) verantwortlich. Widrigenfalls muss mit einer Geldstrafe gerechnet werden. Kommt eine Person zu Schaden - z. B. durch Sturz auf einem ungeräumten Gehsteig -, dann haftet der Liegenschaftseigentümer. Das ist nicht wirklich ein Trost, wenn das Bein gebrochen ist.

Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) 

KfV

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